Müssen die Eltern dann ausziehen?

6 Antworten

Die Kommune kann solche Wohnungen kündigen, deren Mieter aus der Berechtgiung rausgefallen sind und solchen Personen zur Verfügung zu stellen, die aktuell förderungswürdig berechtigt sind.

Das ist in de letzten Zeit häufiger vorkommen und auch in der Press kritisiert worden.

Das ist vor allem dann brisant, wenn es alte Menschen trifft, die teilweise bereits Jahrzehnte in der vertrauten Umgebung verbracht haben, die Wohnugnsgröße aber augrund der aktuellen Personenbelegungszahl nicht mehr angemessen ist.

Ja, denn zum einen brauchen zwei Personen keine 100 qm große Wohnung, die z. B. wesentlich höhere Nebenkosten verursacht, zum anderen brauchen Familien mit Kindern solche Wohnungen.

Wenn sie bereits seit Jahren auf Kosten der Steuerzahler leben, wird es Zeit, sich endlich Arbeit zu suchen, denn die erwachsenen Kinder sind keine „Ausrede“ mehr.

ja, da 2 leuten keine 100 m2 wohnung zusteht.

die können auch in einer günstigeren 2 zimmer wohnung wohnen.

wenn sie die wohnung behalten wollen, müssen sie eben arbeiten gehen und sie sich selbst finabzieren.

je nach gemeinde kann dann auch ein zuschlag fällig werden, weil man in einer "zu großen" wohnung wohnt.

Ja, es reicht doch auch wenn die Gemeinschaft diese Leute bereits 18 Jahre durchgefüttert hat.

Also, ja, die müssen da raus und in eine kleine Wohnung ziehen.

50 qm darf man als Einzelperson beanspruchen, inner Bedarfsgemeinschaft dürfte es geringer sein. Beim Mietspiegel kommt es auf die Höhe an sich an und was angemessen ist das kann über die Jahre in zb 19 Jahren völlig anders aussehen.

Genauso kann es sein dass das System wie jetzt vom Hartz zum Bg geändert wird.

Das kann man also in die Zukunft nicht groß sagen aber wenn die Wohnung zu teuer ist kann man einen Teil vom Satz dafür nutzen um das auszugleichen.