Mündliche Prüfung nach 2. Versuch
Hallo, ich habe ein großes Problem! Ich studiere derzeit Maschinenbau und habe kürzlich meine letzten Klausuren geschrieben. Die Ergebnisse der geschriebenen Klausuren sind noch nicht bekannt, jedoch bin ich mir sehr unsicher ob ich eine bestanden habe. Nun zu meinem Problem. Bei nicht bestehen der EINEN Klausur würde dieses ein zwangläufiger Wechsel der Prüfungsordnung bedeuten, da diese zum letzten mal angeboten wurde. Für mich würde ein Welchsel der Prüfungsordnung große Ausmaße bedeuten: einige bereits geschriebene Klausuren würden mir nicht anerkannt werden, zusätzliche Klausuren (die es in meiner PO nicht gab) müsste ich schreiben.
Da ich bereits mit meiner Bachelorarbeit angefangen habe würde mich interessieren, ob es möglich wäre, bei nicht-bestehen direkt nach meinem 2. Versuch eine mündliche Prüfung anzufordern um einen Wechsel der Prüfungsordnung zu vermeiden.
Vielleicht gibt es auch noch weitere Möglichkeiten um den Wechsel der Prüfungsordnung zu vermeiden.
Danke im Vorraus!
3 Antworten
Solltest du bei solchen Fragen nicht eher deinen Studiengangskoordinator ansprechen? Der kennt sich damit bestimmt besser aus.
An meiner Fachhochschule habe ich leider nicht sehr gute Erfahrungen mit dem Prüfungsamt oder bei Ansprechpartnern gemacht, wenn es um solche oder ähnliche Fragen ging. Außerdem werde ich von Mitarbeitern meiner Fachhochschule denke ich keine "Schlupflöcher" oder nicht offizielle Tips diesbezüglich erhalten. Natürlich werde ich es kommende Woche versuchen, jedoch wäre es hilfreich, vorab Informationen oder Möglichkeiten zu erhalten.
In solchen Fällen kann man eigentlich immer über die zuständige Kommission und in Absprache mit dem Lehrstuhl eine mündliche Prüfung beantragen. In unserer STudienordnung war sogar explizit eine mündliche Prüfung als dritter (aber auch letzter) Versuch vorgesehen. Warte erst mal die Ergebnisse ab bevor du dich verrückt machst.
Das hangt ausschließlich davon ab, ob die für den Studiengang zuständige Prüfungsordnung einen dritten Versuch bzw. eine mündliche Prüfung als dritten Versuch zulässt. Dann muss eine solche auch angeboten werden. Wenn eine solche mündliche Prüfung nicht vorgesehen ist, kann auch keine Prüfungskommission diese gestatten. Also - schau in die Prüfungsordnung!