Mitbewohnerwechsel mit Wohnberechtigungsschein möglich?
Hallo,
ich habe im Jahre 2021 eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein zusammen mit meinem Bruder bezogen (70qm), nun heute, 3 Jahre später möchte mein Bruder gerne ausziehen. Alleine darf ich in der Wohnung nicht bleiben, das ist mir bewusst. Demnach hatte ich die Idee, meine Freundin als „Austausch“ für meinen Bruder in der Wohnung aufzunehmen. Meine Freundin muss sich aber zwingend ummelden da Sie sonst „OfW“ geführt werden würde.
Dies betrifft ja nicht den Mietvertrag Ansich, dieser wird auch nicht beabsichtigt zu ändern (ich bin alleiniger Mieter, mit DAMALS gültigen WBS, zu dortigem Zeitpunkt befand ich mich in der Ausbildung und habe diesen erhalten, für heutige Verhältnisse würde ich aber zu viel verdienen, um erneut einen zu erlangen)
Da der WBS aber allerdings solange Gültigkeit behält, wie das Mietverhältnis besteht, dürfte es doch Ansich kein Problem darstellen wenn der Vermieter meiner Freundin eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen würde, damit Sie sich ummelden kann (Sie ist Azubine im ersten Lehrjahr) - oder muss ich hier eine erneute Prüfung auf WBS Anspruch fürchten, wobei das Mietverhältnis hiervon unberührt bleibt? -> Kurzgesagt, besteht die Möglichkeit wenn mein Bruder auszieht und meine Freundin sich anstelle dessen beim Einwohnermeldeamt registriert, dass ich aus der Wohnung geworfen werde, da ich zum heutigen Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf WBS hätte?
für irgendwelche Tipps oder Infos wäre ich relativ dankbar