Mit kleinen Schaden am Zahn zur Polizei?

3 Antworten

Wenn da keine Behandlung notwendig ist, nicht. Ansonsten müsstest du das bis zum Einstellungstag erledigen.

Damit fällt man aber nicht durch die PÄU, man würde ggf die oa Auflage kriegen.

Gruß S.

Wenn eine Behandlung erforderlich wäre, müsste diese bis zur Einstellung abgeschlossen sein.

Der Weg zum Zahnarzt würde dir wahrscheinlich helfen, deine Unsicherheit bzgl. deines Erscheinungsbildes zumindest mal einzudämmen.