Mit gemeinsamen Sorgerecht umziehen?
Hallo, ich wohne zur Zeit in Düsseldorf komme aber von ganz woanders . Bin damals zu meinem Freund gezogen und wir haben ein Kind bekommen. Natürlich mit rosa roter Brille gemeinsames Sorgerecht gemacht. Nun passt es gar nicht mehr , wir streiten uns nur und ich möchte das meiner Tochter nicht antun. Ich kenne hier niemanden und würde gerne in meine Heimat zurück. Wie sieht das aus wenn der Vater dagegen ist? Bin ich gezwungen in der Stadt zu bleiben ? oder was sind meine Rechte ?
lieben Dank an alle antworten ihr helft mir sehr !
4 Antworten
Auch das Kind hat Rechte - nämlich das Recht auf einen Vater
weil Ihr euch nicht mehr versteht, soll das Kind darunter leiden?
Das Kind ist nicht Dein Eigentum ....
im Übrigen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-umzug-in-eine-andere-stadt_059438.html
Nicht zulässig: Umzug ohne Zustimmung
Ein Umzug, durch den sich der Lebensraum der Kinder ändert, darf also nicht ohne die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils, oder gegen dessen Willen vorgenommen werden. Denn über diese Frage des Sorgerechts haben die Eltern gemeinsam zu entscheiden, § 1687 BGB.
Wenn er dagegen ist, dass du mit dem Kind umziehst, dann ist es halt so. Du kannst höchstens einen Eilantrag bei Gericht stellen, dass man dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht.
Schon der Umzug innerhalb einer großen Stadt kann zum Problem werden, wenn es dem Vater dadurch erschwert wird sein Kind regelmäßig zu sehen.
Dir mag es ungerecht erscheinen, aber du vergisst dabei auch das Kind: es geht ums Kind und nur um das Kind!
Und wenn du der Meinung bist, er hat ja eh kein Interesse, dann hole dir seine schriftliche Erlaubnis. Ansonsten werdet ihr euch vor Gericht einigen müssen.
Wenn du nun weit weg ziehst, dann erschwert es dem Vater halt den Umgang oder macht es ihm gänzlich unmöglich. Aber ihr habt GEMEINSAM ein Kind in die Welt gesetzt und dieses Kind hat auch ein Recht auf seinen Vater. "Dein" Glück muss dann eben zurück stehen. Und Eltern die zwar mal ein Paar waren, aber sich auch nach der Trennung noch wie Eltern benehmen können sind gute Eltern. Und dein Recht ist es für dein Kind nicht egoistisch die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, sondern dafür zu sorgen, dass der Vater sein Kind auch sehen kann. Denn ich nehme mal an, den Unterhalt wirst du ja auch weiterhin einstreichen wollen?! Und da wäre es doch mehr als unfair, wenn du die Hand aufhältst, ihm aber seine Tochter entziehst, oder?
Aber wie gesagt: reden hilft!
Denn wenn du einfach umziehst, dann handelt es sich um Kindesentzug, was dich ggf. das Sorgerecht kosten kann.
Das Sorgerecht ist irrelevant
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das muss bei dir liegen! Ggf durchs Gericht beantragen. Vorher kannst du nicht einfach gehen.
Du kannst umziehen, musst aber dem Kindsvater entgegen kommen was das Besuchs und Umgangsrecht anbelangt. Auch Mühe u Geld evtl investieren!
Das Sorgerecht sagt aus, dass er bei allem Mitsprache hat. Arzt , Op, Kita, Schule ect pp
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-umzug-in-eine-andere-stadt_059438.html
Nicht zulässig: Umzug ohne Zustimmung
Ein Umzug, durch den sich der Lebensraum der Kinder ändert, darf also nicht ohne die Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils, oder gegen dessen Willen vorgenommen werden. Denn über diese Frage des Sorgerechts haben die Eltern gemeinsam zu entscheiden, § 1687 BGB.
Da kenn ich aber ganz viele Frauen die umgezogen sind! Ohne Zustimmung!
Dein Link ist überflüssig man geht aufs JA sagt es denen, sagt es dem Vater im Beisein u voila, packt man seine Sachen u ist weg.
Sie muss nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben!
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und ihm kommt eine große Bedeutung zu. Die sog. Aufenthaltsbestimmungsbefugnis regelt alle dauerhaften und vorübergehenden Aufenthaltsorte des Kindes
Weiß ja nicht wo das her hast, aber das ist falsch, was du da schreibst
gleiche Quelle wie Deine .. ;-)
siehe Link ....
außerdem muss man erstmal das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben (!)
siehe auch Überschrift
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Was ist das überhaupt und wie kann ich es beantragen?
außerdem muss man erstmal das alleinigeAufenthaltsbestimmungsrecht haben (!)
Dann les noch mal meine Antwort denn das steht da!!
Grundsätzlich wird bei gemeinsamen Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch gemeinsam durch die beiden Elternteile ausgeübt, es kann jedoch auch gesondert davon geregelt und von einem einzelnen Elternteil wahrgenommen werden.
Sage mal, was willst du eigentlich von mir?!?
Ich hab in meiner Antwort genau das geschrieben was du jetzt hier versuchst verzweifelt hier noch mal dar zu bringen??
Liest du denn überhaupt oder ist das ein Zwang von dir? Leb deine Zwang bitte woanders aus!!
Weiß ja nicht wo das her hast, aber das ist falsch, was du da schreibst
das was ich geschrieben bzw. zitiert habe ist komplett richtig ...
Meine Güte.
Les mal meine Antwort.
Lesen UND verstehen!
Deine ganzen Kommentare die folgten, bestätigen ja nur meine Antwort!
Du nervst echt. Denn du kopierst nix gegenteiliges.
Wohl gemerkt du kopierst auch nur, wissen tust du nichts ^^
Also gibst jetzt mal Ruhe oder soll ich dir meine Antwort malen? Ich habe leider gerade aber keine Stifte zur Hand!
Bis zu 100 km weit, kannst du wegziehen ohne Probleme.
Darüberhinaus ist erstmal das Umgangsrecht zu klären.
Im Zweifelsfall mußt du dann alle Reisekosten übernehemen, die entstehen, wenn dein Ex das Kind laut Umgangsvereinbarung sehen will. Denn du hast durch deinen Umzug den Kindesumgang für deinen Ex erschwert.
Ansonsten steht deinem Umzug auch mit Kind nichts entgegen, wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Ich soll also unglücklich hier bleiben mit einem Vater der eh nichts tut und sich nicht interessiert ?