Mit 230g Graß und etwa 200 xtc pillen erwicht?

6 Antworten

Kann man pauschal nicht sagen. Kann sein, dass du mit ner Bewährung davon kommst. Such dir halt nen guten Anwalt. Und melde dich am besten sofort bei einer Drogenberatung. Auch wenn du da keinen bock drauf hast sieht sowas dann vor Gericht immer gut aus. So nach dem Motto er bemüht sich von selber und hat eine gute Prognose etc.


LogitechKruste 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 16:28

als eigenverbrauch geht das wahrscheinlich nicht durch

1
LogitechKruste 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 16:31
@Fredde324

waren 200 teile defquon haben 250mg alle in ein grooße baggy weed war in 3 aufgeteilt

0
Fredde324  20.10.2016, 16:33
@LogitechKruste

Hm ja ka. Muss der Richter entscheiden. Wie gesagt kann dir nur ne Drogenberatung empfehlen das der sieht du machst was um davon weg zu kommen. Obs stimmt ist ja egal nur musst denen jetzt glaubhaft machen, dass du das in Zukunft sein lässt.

0
LogitechKruste 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 16:37
@Fredde324

ich kiffe nur ab und an und werfe so alle 2 3 monate ein teil

0
LogitechKruste 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 16:38
@LogitechKruste

würde mir in der drogenberatung vorkommen wie der letzte idiot :D da ich absolut nicht süchtgi bin

0
Fredde324  20.10.2016, 16:39
@LogitechKruste

Darum gehts ja auch nicht. :) Geht nur drum dem Richter damit zu zeigen, dass du dich bemühst. Wenn du vor Gericht versuchst zu Argumentieren, dass du nicht süchtig bist und so haste direkt verloren. 

0
iidkk  20.10.2016, 16:42

Oh ja glaube mir: GEH ZUR DROGENBERATUNG!! Es ist scheiss egal wie viel wie oft du konsumierst - jedenfalls dem Richter! Und wenn du dann vor Gericht sagen kannst hier ich will mich ändern ich habe begonnen zur Drogenberatung zu gehen um mein Leben wieder in den Griff zu kriegen dann wird der sehr erstaunt sein!! Und danach musst du nie wieder da hin gehen weißt wie ich meine das interessiert keinen dann aber glaub mir MACH ES! Es ist in deinem Interesse..

0
diablo99997  20.10.2016, 18:21
@iidkk

Auserdem kann dann Paragraph 27 zum Einsatz kommen: Strafminderung aufgrund einer Suchterkrankung

1

Mich wundert ehrlich gesagt, dass du nicht in U-Haft sitzt.. Vorallem in Bayern. Ich wohne selber dort und kenne Leute die nur auf Verdacht oder wegen weitaus geringen Mengen eingebuchtet wurden..

Weiß nicht was ich davon halten soll..


LogitechKruste 
Beitragsersteller
 08.11.2016, 15:32

ich kenne jemanden de rmit 1 kg erwischt wurde und noch daheim beim grown erwischt wurde er hat auch nur einen gerichtstermin

0

Besitz einer nicht geringen Menge BtM: Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr gemäß BtMG § 29a.

Strafmilderung möglich, wenn a) noch Jugendstrafrecht angewendet wird (in Bayern fraglich) und/oder b) du "singst" (Strafmilderung nach BtMG § 31).

Fahren unter Drogeneinfluss: Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrst nach StGB §§ 316, 69, 69a.

Verwaltungsrechtlich: MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis (frühestens nach 12 Monaten nachgewiesener Abstinenz).

Ich würde dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. 


Hulagurl16  20.10.2016, 16:54

und/oder b) du "singst" (Strafmilderung nach BtMG § 31

was heißt singen?? :D :D :D 

0
clemensw  20.10.2016, 16:58

Hab gerade noch deine anderen Fragen gelesen - jetzt sag bitte nicht, daß die Drogen ein "Mitbringsel" aus Prag waren und du an der Grenze oder in Grenznähe erwischt wurdest...

Dann wäre nämlich BtMG § 30 statt § 29a einschlägig. Mindeststrafe 2 Jahre.

0

Führerschein ist definitiv weg.

Ansonsten.. deutet auf gewerblich hin, könnte auf Haft hinauslaufen.

Hoffe auf Bewährung.

Dein Anwalt kann dich da besser beraten.