Mit 19 ausziehen ohne Unterhalt der Eltern?
Hallo
ich würde sehr gerne ausziehen da ich mit meinen Eltern nicht klar komme und es mich psychisch sehr belastet
ich bin auf Teilzeit eingestellt und würde gerne ab August eine Ausbildung anfangen
Soweit ich weiß sind meine Eltern unterhaltspflichtig bis ich 21 bin sobald ich ausziehe
meine Eltern würden mir kein Cent Unterhalt zahlen wenn ich ausziehe und wollen tue ich es auch nicht
jetzt meine Frage: muss mein Vater mir Unterhalt zahlen oder kann ich auch ausziehen ohne dass er Unterhaltspflichtig ist?
lg
5 Antworten
ich bin auf Teilzeit eingestellt und würde gerne ab August eine Ausbildung anfange
hast du schon eine abgeschlossene Ausbildung? Wenn ja dann müssen deine Eltern nicht bezahlen. Wenn nein dann müssen sie ab August das Kindergeld überweisen + du kannst Unterhalt einfordern. Davon leben wirst du ohne zusätzliches Gehalt aber nicht können. Weigern sich die Eltern unterhalt zu bezahlen, dann kannst du natürlich gerichtlich dagegen vorgehen. Dass du aber dich dann mit deinen Eltern komplett zerstreiten wirst, wird klar sein - und dein Grundproblem wird es auch nicht lösen, da so eine Gerichtsverhandlung lange dauern wird und du in der Zeit ohne Geld da stehst.
Soweit ich weiß sind meine Eltern unterhaltspflichtig bis ich 21 bin sobald ich ausziehe
Unterhaltspflichtig sind sie grundsätzlich nur bis 18 Jahre. Bis 25 sind sie unterhaltspflichtig wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast UND aktiv aber dafür tust eine Ausbildungstelle zu bekommen bzw. eine hast. Hast du mit 19 schon z.b. eine Lehre abgeschlossen, dann müssen sie dir keinen Cent mehr bezahlen.
jetzt fehlt noch eine abschließender Satz zu dem Sachverhalt, das heutzutage schon viele 20-jahrige "Hartz IV" Bezieher sind und damit für s Leben zumindest für,s Arbeitsleben kaum mehr zu gebrauchen sind in diesem Wohlfahrtsstaat . Wer heute arbeitet, hat ja kaum mehr nach Miete und Abzüge .. das wäre auch eine Hausaufgabe für BAB H.H., den umtriebigen "Problemlöser" der spd
Du bringst da einiges durcheinander.
Bis zum Ende deiner Ausbildung (max. bis 25J) sind deine Eltern verpflichtet, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, wenn du nicht selbst genug Geld verdienst.
Das bedeutet aber NICHT, dass sie dir eine eigene Wohnung bezahlen müssen!
Deine Eltern erfüllen ihre Pflicht, wenn sie dich bei sich wohnen lassen und für deine Verpflegung sorgen.
Wenn du trotzdem eine eigene Wohnung haben willst, dann ist das dein eigener "Luxus" und dann musst du dich selbst um die Bezahlung kümmern. Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet.
Wohin sollte das wohl führen, wenn Eltern jedem ihrer Kinder eine eigene Wohnung bezahlen müssten?
das ist auch nicht ganz vollstandig, denn wenn er oder sie in der Ausbildung wie schon üblich 1000€ und mehr an Ausbildungsbeihilfe kriegt, dann liegt kein Handlungsbedarf mehr vor. Kindesunterhalt zB endet dann auch, weil das Kind ja mehr wie der zahlende Elternteil hat, Selbstbehalt usw .. du verwechselst das mit Kindergeld, Steuerfreibetrag und staatliche Förderung nach erster Ausbildung.. nach der ersten Ausbildung, auch wenn abgebrochen, ist "Schluss mit lustig "..
was soll das denn für Unterhalt sein .. (?!) Kindesunterhalt zahlt der getrennt lebende Teil, wenn ein Titel vorliegt nach dem DT, dann gibt es noch Kindergeld .. eine Wohnung kriegst du nicht unter 500€ bei Neuvermietung netto .. jeder Hartz IV Empfänger steht sich da besser ..
du mußt aufpassen, denn wenn die Spirale bei diesem "Loslösen" und Loslassen von "Hotel Mama" zu frühzeitig geschieht, und du hast keine finanzielle Reserven, dann hast du vor lauter Sorgen mit dem Geldverdienen keine Chance mehr auf Ausbildung ..
jetzt meine Frage: muss mein Vater mir Unterhalt zahlen oder kann ich auch ausziehen ohne dass er Unterhaltspflichtig ist?
Das klingt so, als würdest du keine Zahlungen wollen. Du musst diese nicht einfordern, dazu zwingt dich niemand.
Du hast das überhaupt nicht falsch formuliert. Wir haben nur vorschnell geurteilt und angenommen, du hättest etwas anderes gemeint als du geschrieben hast.
Fakt ist, deine Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, dir Unterhalt zu leisten. Das muss übrigens nicht in Form von Geld sein, Sachgüter zählen auch.
Wenn du aber keine Leistungen erhalten möchtest, zwingt dich niemand, sie einzufordern.
Ich glaub gemeint ist, dass sie gerne den Unterhalt hätte aber davon ausgeht, das der Vater nicht zahlt. Sie will wissen ob sie das rechtlich einfordern kann
Solange du zuhause Wohnen kannst, müssen dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen. Wenn du ausziehst, nur weil du deine Eltern nicht ertragen kannst, musst du selbst für dich sorgen.
Nein, ihr habt es falsch verstanden.. ich frage nach, da ich keinen Unterhalt von meinen Eltern haben möchte aber wie gesagt mitbekommen habe dass die Eltern dazu beitragen müssen :) tut mir leid habe es evtl falsch formuliert