Mit 18 unentschuldigt fehlen?

1 Antwort

Wer an einer Schule angemeldet ist, ist -- wenig überraschend -- zur Teilnahme am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen verpflichtet. Das hat nichts mit der Schulpflicht zu tun. Wer nicht mehr schulpflichtig ist, hat lediglich das Recht, sich von der Schule ersatzlos abzumelden.

Dass ein Ordnungsmittel ausgesprochen werden kann, ist durchaus denkbar.

Für Niedersachsen siehe

  • §58 NSchG
  • "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule"
  • §61 NSchG zu Ordnungsmaßnahmen

In anderen Ländern wird es kaum anders als in Niedersachsen sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung