Mit 17 eine 13 jährige Freundin? :o

16 Antworten

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laut Gesetz müsstest Du über 21 sein, um Dich unter Umständen strafbar zu machen. Und dann müsste da auch noch jemand sein, der Dich anzeigt.


kayo1548  02.03.2015, 02:23

Den Rest von §182 stgb sollte man auch lesen ;)

dort steht z.b. drinnen, dass eine Person über 18 sich ebenfalls strafbar macht, wenn sie die Zwangslae einer Person unter 18 ausnutzt oder in diesem Falle die Handlung gegen Entgelt stattfindet.

Des Weiteren beieht sich §182 stgb auf den sexuellen missbrauch von Jugendlichen (also Personen die älter als 14 sind)

Personen die jünger als 14 sind gelten als Kinder und dafür gibt es einen gesonderten Paragraphen §176 stgb. Nach diesem Paragraph ist jede sexuelle Handlung mit einem Kind strafbar.

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Silverfuxx  02.03.2015, 02:36
@kayo1548

Ersteres weiß ich und da er von 14 geschrieben hat, hielt ich den $178 für passender. Aber es ist natürlich richtig, das es mit unter 14 laut Gesetz verboten ist. Was immer man davon halten mag...

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kayo1548  02.03.2015, 02:38
@Silverfuxx

" Was immer man davon halten mag..."

Ich würde da auch in dem Bereich diese Toleranzgrenze wie es in manchen Nachbarsländern praktiziert wird (also z.b. das ein 3 Jahres Unterschied sein darf) gut finden.

Weil ansonsten kommen halt durchaus fragwürdige SItuationen zu Stande (ein 14 jähriger macht sich strafbar weil er mit einer 13 jährigen Person sexuelle Handlungen verübt).

Also ich persönlich finde das da in dem Bereich auch nicht so besonders gut gelöst,

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Silverfuxx  02.03.2015, 02:49
@kayo1548

Ist halt schwierig.... an dem einen Tag ist es noch strafbar, am nächsten Tag wird sie 14 und darf ;-)

Allerdings gibt es ja noch diese schwammige Formulieren von wegen "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung". Da kann es sogar noch bei 15jährigen eng :) werden !

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Nein. Nur wenn ihr Sex habt und sie noch nicht 14 ist. Und solange du sie nicht zu irgendetwas zwingst oder gegen ihren Willen etc. Isses auch nicht pädophil in meinen Augen. Egal wie alt du bist

Das Zusammensein an sich ist nicht Strafbar, nein.

Lediglich der Geschlechtsverkehr kann in der Hinsicht problematisch werden. Sofern sie noch keine 14 ist, ist es sowieso illegal. Sofern Du volljährig bist und sie minderjährig(über 14), ist es komplizierter. Insofern dass Du bei einer Anzeige höchstwarscheinlich für schuldig befunden wirst.

Da Du aber schreibst, dass Ihr frisch zusammengekommen seid, ist das Thema wohl eher unwichtig. Ansonnsten ist es, wie gesagt, in keiner Weise strafbar oder ähnliches.

Morgen Marvin! Wenn das eine sexuelle Beziehung ist dann macht Du Dich auch jetzt schon strafbar - würde sogar zutreffen wenn Du noch 14 wärst. Ich würde es sofort sein lassen, das Gesetzt reagiert da ziemlich heftig. Übrigens sollte man sich und / oder uns solche Fragen besser stellen bevor man eine solche Sache beginnt. Sicherlich wissen auch ihre Eltern nichts davon. Sie dürften das übrigens nicht einmal tolerieren.

Ich war 13 mein Freund 18 sind jetzt 2 Jahre zsm :)


TiniTinchen  02.03.2015, 13:41

Hauptsache Liebe oder ? Immer diese Regeln ....😝

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newpower  02.03.2015, 03:23

Ändert nichts daran dass er sich strafbar gemacht hat wenn Sex im Spiel war.

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