Mindestalter für empfohlen.de?

1 Antwort

Mindestalter für empfohlen.de?

18 Jahre. Steht übrigens auch so in den Nutzungsbedingungen, die du gelesen, verstanden und akzeptiert hast:

§ 2 Nutzungsberechtigung
(1) Sich registrieren und die Module nutzen, dürfen alle Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz in einem der Länder liegt, in dem der Anbieter die Module anbietet.

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und habe mittlerweile schon 47,60€ zusammen.

Da du das mit dem Alter nicht gelesen hast, gehe ich einmal davon aus, dass du diesen Teil hier auch nicht gelesen hast:

§ 3 Vergütung
(6) Es obliegt allein dem Mitglied, die erhaltenden Zahlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und zu versteuern.
(7) Vor Auszahlung etwaiger Guthaben hat das Mitglied insbesondere auch zu überprüfen, ob es aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG umsatzsteuerbefreit ist; oder der Regelbesteuerung unterliegt und hat die entsprechende Einstellung im Mitgliedsaccount zu wählen und für den Fall, dass es der Mehrwertsteuerpflicht oder Regelbesteuerung unterliegt, die eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.

Mit der Tätigkeit auf empfohlen.de betreibst du ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere Umfragen beantwortet werden, es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht (deswegen macht man die Umfragen ja) und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz zu anderen Umfrageteilnehmern tritt.

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Davidisback 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 12:29

Check ich nicht. Das ist auch der Grund wieso ich das nicht lese.

Kann ich das jetzt überwiesen bekommen oder nicht?

Mungukun  30.09.2024, 12:40
@Davidisback
Check ich nicht. Das ist auch der Grund wieso ich das nicht lese.

Wieso bestätigst du dann, dass du das gelesen und verstanden hast, wenn das nicht der Wahrheit entspricht?

Kann ich das jetzt überwiesen bekommen oder nicht?

Wenn du mit Genehmigung des Familiengerichts dein Gewerbe angemeldet hast und deine Steuererklärungspflichten erfüllst, ja.

Wenn nicht, nein.

Davidisback 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 12:41
@Mungukun

Ich les das halt nie aber danke. Interessiert mich nd was da drin steht.

Mungukun  30.09.2024, 12:42
@Davidisback

Das solltest du für die Zukunft ändern und dir angewöhnen Dinge zu lesen. Spätestens mit deinem 18. Geburtstag fällt dir sonst das gewaltig auf die Füße, wenn du ungelesen Verträge eingehst ohne deine Pflichten aus dem Vertrag zu kennen.