MDK - Recht auf persönliche Begutachtung?
Moin in die Runde,
ich habe ursprünglich bei der Eingliederungshilfe die Kostenübernahme für meinen Assistenzhund beantragt. Diese haben den Fall an meine GKV weitergeben.
Nun ist das Problem, dass sich die GKV nicht an die Fristen gehalten hat und meine halbe Akte ignoriert. Ich hatte in meinem Antrag alle Kliniken mit relevanten Unterlagen genannt. Natürlich mit Behandlungszeitraum, Station etc. pp.. Außerdem habe ich ein Anfallstagebuch über mehrere Monate eingereicht. Dieses Tagebuch wurde auch vom staatlichen Prüfer, vom Versorgungsamt und vom Gesundheitsamt akzeptiert.
Meine KV teilte mir erst nach 4 Wochen mit (Frist sind 3 Wochen), dass der Fall an den MDK weitergeben wurde. Nach Ablauf der Frist von 5 Wochen habe ich den Hund zur Prüfung angemeldet und mir die Leistung selbst beschafft. Der KV schickte ich einige Tage später die Rechnung. Diese teilte mir daraufhin mit, dass sie mehr Zeit bräuchte, weil nicht alle Unterlagen da seien und fertig. Ich argumentierte damit, dass im SGB V steht, dass rechtzeitig und mit triftigem Grund eine Fristverlängerung angekündigt werden müsste. Nicht erst nach Ablauf der Frist und wenn die Leistung selbst beschafft wurde.
Nach weiteren WOCHEN wurde die Leistung abgelehnt, mit der Begründung man könne erstens nicht nachvollziehen wie der Hund mit bei Anfällen helfen sollte, noch sei eine erhöhte Sturzneigung festgestellt worden. In der Liste der verwendeten Unterlagen, die zur Entscheidung führten, sah ich dass im Prinzip alles relevante was ich eingereicht hatte und sämtliche genannten Klinikunterlagen fehlten. Stattdessen fragte man beim !!! HNO !!! Arzt an, der damit gar nichts zutun hat. Keine Ahnung wieso.
Ich widersprach daraufhin und führte an, dass ich auf drei Seiten genau erklärt hatte wie mir der Hund als Anfallswarnhund helfen kann und dies auch aus meinem Anfallstagebuch über 6 Monate hervorgeht. Außerdem wurden die Kliniken gar nicht angeschrieben. Zudem forderte ich einen Termin beim MDK und vollständige Akteneinsicht.
Das ist nun weitere 3 Wochen her. Weder gibt man mir Akteneinsicht, noch habe ich einen Termin beim MDK. Die Kasse stellt sich tot.
Gibt es irgendwelche Gesetze, auf die ich mich vorm Sozialgericht berufen kann? Die mir das Recht auf persönliche Begutachtung und Akteneinsicht geben? Und darf die KV (meiner Meinung nach gezielt) alle Dokumente ignorieren, die erklären was der Hund tut und meine Anfälle belegen?
Danke fürs Lesen der langen Frage. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.