Maßregelvollzug §64 und Geburt?
Guten Tag,
mein freund ist derzeit in Therapie „auf dem 64er“ 2 Stunden (Autofahrt) von mir entfernt.
Wir erwarten im Frühjahr unser 2. Kind und ich wollte mal wissen, ob sich hier jemand auskennt, wie dass ablaufen würde/könnte bzw. ob er eine Befreiung oder so etwas in der Art beantragen kann, zur Geburt und wie lange?
Danke im Voraus!
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da er auf Therapie ist und nicht in der JVA kann er es beantragen das er zur Geburt zu dir darf. In der JVA ist es das selbe und da sollte er Lockerung haben, sonst geht das nicht. Trotzdem kann ihm der Ausgang ( JVA) untersagt werden weil er wegen BTMG dort ist oder hat er die Therapie wegen Alkohol!
Ganz wichtig.....rechtzeitig beantragen...ich weiß das es blöd ist bei einer Geburt den Zeitpunkt genau fest zu legen....er sollte es wenigstens 1 Monat vorher machen