Hallo,
ich möchte ein Haus erwerben, dessen Eigentümer (ein älteres Ehepaar) den Kaufpreis entsprechend reduziert und dafür ein lebenslanges Wohnrecht haben möchte.
Die Minderung des Kaufpreises für das Wohnrecht errechnet sich durch den möglichen Mietpreis * der voraussichtlichen Lebensdauer.
Bei einem angenommenen Mietpreis von 1.500,-- mtl. - wie und von wem muss das versteuert werden?
Wenn ich tatsächliche Mieteinnahmen hätte, müsste ich diese selbstverständlich versteuern.
Da aber die fiktive errechnete Miete den Kaufpreis mindert hoffe ich, dass ich darauf nicht auch noch Steuern zahlen muss, denn wenn ich den vollen KP zahlen würde ohne Wohnrecht, könnte ich ich zumindest bei Mieteinnahmen die Zinsen dagegen rechnen.
Kann mir jemand sagen, ob ich der das ältere Ehepaar Steuern auf die fiktive Miete zahlen muss?
Lieben Dank für Eure Antworten