lil tjay konzert mit 17?
in luxemburg findet am sonntag ein konzert von lil tjay statt und ich und meine freundin wollen dahin gehen (wir sind 13) jedoch wollten wir ihre schwester mitnehmen die aber erst 17 is und 3 wochen nach dem konzert 18 wird. Geht das?
1 Antwort
Age Policy
We care for your children’s safety! Children and young people under the age of 16 may only enter the arena if accompanied by a parent or an adult with parental power. A parental consent form has to be filled out and brought to the show. The parental consent form can be downloaded HERE (fr) HERE (eng)
Both should be in possession of a valid entry ticket. Carers or persons with parental power are responsible for keeping a watch on them. Non accompanied children under the age of 16 are not allowed inside the venue.
Die Schwester ist zum Konzert-Zeitpunkt selbst noch "Kind" im Sinne des Veranstalters. Sie darf zwar mit über 16 unbegleitet zum Konzert gehen, braucht dafür sicherheitshalber aber auch selbst einen Muttizettel, daß ihre Erziehungsberechtigten mit dem Konzertbesuch einverstanden sind!!
Sie kann und darf als nichtvolljährige Jugendliche aber nicht die Aufsichtspflicht für zwei 13Jährige bei einer Abendveranstaltung übernehmen.
Natürlich könnt ihr Glück haben, daß ihr unkontrolliert reinkommt, das hängt davon ab, wie streng die Halle in Luxemburg die Kontrollen durchführt.
Aber wenn ihr kontrolliert werdet, kommt ihr alle drei nicht rein, denn die Schwester Deiner Freundin kann euch dann ja schlecht einfach draußen stehen lassen und alleine reingehen.
Das solltet ihr besser nicht riskieren, denke ich.
Bei vielen Veranstaltungen zumindest in Deutschland dürftet ihr übrigens auch dann nicht mit der Schwester Deiner Freundin zu einem Konzert, wenn die schon volljährig wäre.
Bei den Bedingungen für unter 14Jährige gibt es sehr oft noch einen Unterschied zwischen "erziehungsbeauftragter Person" (das kann jede volljährige Person sein, der die Eltern auf dem Muttizettel schriftlich die Genehmigung erteilen, das minderjährige Kind zu begleiten) und "erziehungsberechtigter Person" (das sind ausschließlich diejenigen, die das gesetzliche Sorgerecht haben für das minderjährige Kind).
Bis ihr beide 14 seid, müsst ihr also in jedem Fall bei jedem Konzert nachfragen, welche der beiden Regelungen gilt, auch wenn die Schwester mittlerweile volljährig geworden ist.