Lärmbelästigung durch Nachbarn und Mietgesellschaft macht nichts?
Hallo!
Mein Partner und ich haben folgendes Problem:
Wir sind November 2017 in unsere erste eigene Wohnung gezogen. Seit ca. März 2018 haben wir immer mal wieder "Wellenweise" extrem Probleme mit unserem Nachbarn gegenüber in der anderen Haushälfte (wir wohnen also nicht im selben Haus). Manchmal war es 2-3 Monate immer gut und dann ging es wieder los.
Jetzt ist es leider so dass sein.. Zimmer direkt neben unserem Schlafzimmer ist und die Wände alt und nicht gut gedämmt sind. Tagsüber ist das eigentlich kein Problem, wir sind da eigentlich nicht so aber er macht nunmal immerwieder Nachts gegen 2 Uhr seine Musik EXTREM Laut, schimpft, telefoniert laut oder klopft / bollert irgendwo gegen. Wir haben erst versucht mit ihm zu reden aber sobald man bei ihm klingelt macht keiner auf und die Musik stoppt dann.
Manchmal klopfen wir dann gegen die Wand (ja ich weiß soll man eig auch nicht machen aber jedesmal Nachts aus dem Dachgeschoss runter, aus dem Haus raus zur anderen Tür ist... auch blöd.) Er macht dann zwar auch meistens die Musik aus, meint dann aber warum auch immer (Provokation?) Zurück zu klopfen.. :)
Wir haben schon öfters bei unserer Mietgesellschaft angerufen, Lärmprotokoll gemacht aber die meinten wenn er nichts beschädigt können die nichts machen und meinten wir sollen einfach immer weiter die Polizei rufen??? Aber die meinen wenn der nicht aufmacht können sie auch nichts machen und solangsam geht das echt an die nerven.. wir schlafen seit Februar 2020 auch im Wohnzimmer deswegen und selbst da hören wir desöfteren etwas..
Also Zusammengefasst: Kann die Mietgesellschaft da wirklich nichts machen??
2 Antworten
Ich weiß, es ist eine längere Lekture, aber ihr hat ja sicher Zeit 😉😁. Ab Seite 7 wird es interessant. Microsoft Word - Manuskript Dingolfinger Baufachtag 2004.doc (ibn.de)
Dazu noch: Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: 2018 | Bauphysik | Schallschutz | Baunetz_Wissen
und Grenzwertverletzungen beim baulichen Schallschutz und Wertminderung (dega-akustik.de) siehe u.a. Tabelle 2, Punkt 6 und 8 für Urteile.
Alles in allem könnte es durchaus möglich sein, die Mietgesellschaft (Eigentümer ?) anzuschreiben bzgl. der Einhaltung des Mindestschallschutzes EURES Gebäudes und dann käme mit einem zarten Hinweis auf eine ggfs. mögliche Mietminderung vielleicht auch dort Dynamik in die Sache.
Beachte aber auch meine Nachfrage
Also Zusammengefasst: Kann die Mietgesellschaft da wirklich nichts machen??
Die Verwaltung kann in dem Sinne nichts machen, wenn die Wohnungen im Nachbarhaus nicht auch von ihr verwaltet werden.
Nur das muss Euch erst einmal nicht zwingend stören .... ihr könnt trotzdem die Miete in angemessenem Umfang ( klärt das bitte der Höhe nach mit einem Mieterverein ) mindern. Ich schätze mal dann kann die Verwaltung durchaus mit dem Vermieter besagter Wohnung Kontakt aufnehmen und Regress fordern.
Dankeschön! Doch die Wohnungen auf der ganzen Straße gehören zu dem Mietverein deswegen hatte es mich so gewundert dass sie da nichts machen können außer mal einen Brief zu schreiben und ihn zu beten das zu unterlassen!