Lärmbelästigung durch Nachbarn und Mietgesellschaft macht nichts?

2 Antworten

Ich weiß, es ist eine längere Lekture, aber ihr hat ja sicher Zeit 😉😁. Ab Seite 7 wird es interessant. Microsoft Word - Manuskript Dingolfinger Baufachtag 2004.doc (ibn.de)

Dazu noch: Mindestschallschutz nach DIN 4109-1: 2018 | Bauphysik | Schallschutz | Baunetz_Wissen

und Grenzwertverletzungen beim baulichen Schallschutz und Wertminderung (dega-akustik.de) siehe u.a. Tabelle 2, Punkt 6 und 8 für Urteile.

Alles in allem könnte es durchaus möglich sein, die Mietgesellschaft (Eigentümer ?) anzuschreiben bzgl. der Einhaltung des Mindestschallschutzes EURES Gebäudes und dann käme mit einem zarten Hinweis auf eine ggfs. mögliche Mietminderung vielleicht auch dort Dynamik in die Sache.

Beachte aber auch meine Nachfrage

Woher ich das weiß:Hobby
Also Zusammengefasst: Kann die Mietgesellschaft da wirklich nichts machen??

Die Verwaltung kann in dem Sinne nichts machen, wenn die Wohnungen im Nachbarhaus nicht auch von ihr verwaltet werden.

Nur das muss Euch erst einmal nicht zwingend stören .... ihr könnt trotzdem die Miete in angemessenem Umfang ( klärt das bitte der Höhe nach mit einem Mieterverein ) mindern. Ich schätze mal dann kann die Verwaltung durchaus mit dem Vermieter besagter Wohnung Kontakt aufnehmen und Regress fordern.


verreisterNutzer  09.01.2021, 20:36

Dankeschön! Doch die Wohnungen auf der ganzen Straße gehören zu dem Mietverein deswegen hatte es mich so gewundert dass sie da nichts machen können außer mal einen Brief zu schreiben und ihn zu beten das zu unterlassen!

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