Ladendiebstahl Konsequenzen?

3 Antworten

Wenn die dir gesagt haben, das die auf eine Anzeige verzichten, werden die das wahrscheinlich auch so machen.

Eine Garantie gibt es natürlich nie. Anzeigen können die dich dennoch noch.

Wahrscheinlich wird es aber bei dem Hausverbot bleiben und zukünftig solltest du daraus lernen.

§ 242 StGB lautet wie folgt: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Solange du nicht trotz Hausverbot erneut dort aufkreuzt, sollte das kein Problem sein