Lachgas ausprobieren?

2 Antworten

Wenn ihr so einen Scheiß schon machen müsst, dann bitte so wenig wie möglich. Ich weiß, dass uns hier in Deutschland das Grundrecht auf einen Rausch, sehr schwer gemacht wird. Aber wenn man dann den Rausch haben will, dann sollte man die gesündeste Art wählen, wo am wenigsten schädlich für Körper und Geist ist, unabhängig von der Gesetzgebung. Das was ich gemeint habe, dass der Staat uns da Schwierigkeiten macht, sage ich deswegen, weil viele Substanzen wo weniger gefährlich sind, verboten sind. Aber Substanzen wie der Alkohol, wo jährlich zig tausende Menschen dran sterben ist erlaubt. Leider kann ich euch nicht sagen, welche Substanzen am wenigsten schädlich sind. Doch könntet ihr es ganz leicht selbst herausfinden, einfach googeln. Selbst Deutsche Richter wie Andreas Müller kämpfen für dieses Grundrecht. Googelt auch nach Richter Andreas Müller, dann wisst ihr vielleicht was ich meine.

Der Konsum von Lachgas ist keineswegs ohne Risiko. Ab einem Anteil von 90% in der Atemluft werden Konsumenten bewusstlos. Durch den Sauerstoffmangel kann das Gehirn geschädigt werden. Um die Intensität der Inhalation und damit die Wirkung zu steigern, ziehen sich manche Konsumenten eine Plastiktüte über den Kopf. Falls Bewusstlosigkeit eintritt, droht Erstickungsgefahr!

Wird das Lachgas direkt aus der Kapsel konsumiert, kann die Lippe an der Gasquelle festfrieren. Weitere akute Risiken sind Taubheits- und Schwindelgefühle, wodurch Stürze mit Verletzungen drohen.

Bei häufigem Konsum können die inneren Organe und das Nervensystem Schaden nehmen. Lachgas schädigt das Knochenmark und zerstört die Isolierung der Nervenbahnen. Koordinationsstörungen und die Einschränkung der Merkfähigkeit sind die Folge. Chronischer Missbrauch erhöht zudem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.

Bei Mischkonsum mit anderen Drogen können unberechenbare und unangenehme Rauschzustände eintreten. In Verbindung mit Alkohol kommt es verstärkt zu Übelkeit und Erbrechen. Generell multiplizieren sich beim Mischkonsum die gesundheitlichen Risiken.

Außerdem

Ist Verkauf von Lachgas zu Rauschzwecken (z. B. in Lachgas-gefüllten Luftballons) wird als unerlaubtes Inverkehrbringen eines Arzneimittels geahndet und strafrechtlich verfolgt.