Hallo,
Mein Bruder hat einen Mietvertrag der in ein paar Tagen ausläuft. Diesen möchte er jedoch nicht verlängern und, sobald der Mietvertrag ausgelaufen ist, ausziehen. Nun sagte die Vermieterin jedoch dass er eine 3 monatige Kündigungsfrist hat und, sobald er auszieht, 3 Monate Miete bezahlen muss. Meine Frage: Greift die Kündigungsfrist nicht nur, sobald man den Vertrag als Mieter vor dem Auslaufen kündigt? Also müsste er doch keine 3 Monate Miete bezahlen da der Vertrag ausgelaufen ist, und er keine Vertragsverlängerung wünscht (was auch per Brief so mitgeteilt wird).
Im Mietvertrag steht nur: "Das Mietverhältnis beginnt am: --.--.---- und ist befristet bis zum: --.--.----. Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet: Da es sich um ein WG Zimmer zu Schulzwecken handelt, wird der Mietvertrag jeweils nur für sechs Monate abgeschlossen."
"9) Kündigung: Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB. Ist der Mietvertrag befristet, kann der Vertrag von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Untervermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht."