Krankschreibung in der Ausbildung?

1 Antwort

Wenn du Freitag gearbeitet hast und Montag zuhause geblieben bist, zählt Freitag gansch normal als Arbeitstag.

Die drei Tage Frist für eine Krankschreibung würde somit nicht greifen. Allerdings hängt das auch von den spezifischen Regeln deines Arbeitgebers oder deiner Ausbildungseinrichtung ab.

Um sicherzugehen, solltest du deinen Ausbilder oder die Personalabteilung fragen.