Krankenkassenwechsel zuständigkeit?

4 Antworten

Vermutlich musst du das selber beantragen / nachfragen.

Den Wechsel hast du veranlasst,
den Antrag aufs Krankengeld gestellt,
wenn sich das Krankeneld mit dem Wechsel überschneidet, solltest du in deinem Interesse nachfragen ob das automatisch zwischen den Krankenkassen ausgetauscht oder gegen gerechnet wird, oder ob du etwas veranlassen musst (neu beantragen bei der neuen/aktuellen).

Darauf vertrauen das das reibungslos klappt, würde ich nicht.

Du selbst bist zuständig dafür, wenn du die KK wechseln willst. Während der ersten sechs Wochen zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Den Wechsel kannst Du durch Anmeldung bei einer anderen Krankenkasse auslösen/beginnen, den Rest übernimmt die neue Krankenkasse.

Krankengeldzahlt die jeweils zuständige Krankenkasse auf Antrag durch Dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für den Wechsel bist Du selbst zuständig.

Für das Krankengeld grundsätzlich die jeweils zuständige Versicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.