Krankenkasse will horrende Summe rückwirkend, als ich noch nicht versichert war?
Als Freiberufler habe ich meine Arztkosten selbst bezahlt, nun bin ich seit Anfang 2022 wieder bei der AOK, wo ich zuletzt als Angestellter war.
Meine Rente ist auskömmlich, aber nicht üppig.
Nicht nur die Krankenkasse präsentiert mir eine saftige Nachzahlung (Größenordnung 2500€), auch die Rentenversicherung kürzt meine Rente mtl. Offenbar muss die auch rückwirkend Beiträge an die AOK zahlen (Größenordnung 6000€).
Die AOK hat meine Mitgliedschaft ruhend gestellt (werde nur im Notfall auf Karte behandelt) trotz der laufenden Ratenzahlung.
Will von mir eine Schuld-Anerkenntnis, weitere Monatsbeiträge plus Ratenzahlung (offenbar mein Anteil für die Vergangenheit), antwortet aber nicht auf die Nachfrage, welche Gesetze die Pflicht zu Nachzahlungen und deren Zeitraum regelt.
Schulden für eine Zeit, in der ich nicht versichert war, für diese Zeit aber keine Zahlung meiner Arztrechnungen und trotz laufender Raten kein Anspruch auf Arztbesuch.
Wer kann mir helfen und die Gesetzeslage verlinken?
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Verbraucherzentrale: „Es gibt aber Regeln, die die Höhe der Schulden beeinflussen können. Prüfen Sie als erstes, ob Forderungen bereits verjährt sind.“
![](https://images.gutefrage.net/media/user/grandy52/1670522615237_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1670522615000)
Um welchen Zeitraum geht es?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wäre dir sehr dankbar, wenn wir das per Privatpost diskutieren könnten.
Schon das Zusammenstellen der Unterlagen zu deinen Fragen hilft, Struktur in die Geschichte zu bekommen.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Gesetzeslage findest du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Ich kann aber schon mal spoilern dass die Forderungen berechtigt sind. Du warst nämlich versichert.
Es ist in Deutschland praktisch unmöglich keine Krankenversicherung zu haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist keine Fake-Information.
Und es widerspricht auch nicht meiner Aussage.
Natürlich musst du nicht in der gesetzlichen KV sein, wenn du in einer privaten KV bist.
Aber du musst eine KV haben!
Danke für den Link.
Scheint eine Fake-Information zu sein. Ich war freiberuflich tätig seit 2001 und habe DIES gefunden:
„Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26. März 2007 wurde zum 1. April 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung für diejenigen Personen eine Versicherungspflicht eingeführt, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.“