Krank und trotzdem zur Fahrstunde?
Folgendes Anliegen, ich hätte heute eine Fahrstunde, bin aber zwischenzeitlich erkrankt und da ich heute erkrankt bin, konnte ich auch keine 48 Stunden vorher Bescheid geben, da ich nicht hellsehen kann. Habe 7 Stunden vor der Fahrstunde Bescheid gegeben und die fahrschule möchte trotzdem fast den kompletten Betrag, trotz AU (Arbeitsunfähigkeitsbescgeinigung).
Ich finde das aber schwachsinnig, da wenn ich auf der Arbeit erkranke und der Chef mich davor irgendeinem Auftrag eingeteilt hat und kein anderer zu finden ist, er ja auch Geld verlieren würde aufgrund dessen, ich aber dafür nicht "bestraft" werden kann, solange eine AU vorliegt, wieso ist es dann bei Fahrschulen anders ?
Ich verstehe, dass der Fahrlehrer dann auch einen Verdienstausfall hat. Für Krankheiten kann man aber nichts und speziell kann man bestimmt keine 48 Stunden vorher Bescheid geben, wenn man am selben Tag erkrankt ist. Also, was soll das ?
1 Antwort
Ich verstehe, dass der Fahrlehrer dann auch einen Verdienstausfall hat
Frage selbst beantwortet.
Im Übrigen steht das garantiert in den Bedingungen, die du mit der Fahrschule vereinbart hast.
Da wird es aber noch andere geben, die deinen Job machen können und somit hat er da keinen Verlust.
Was hat das damit zu tun? Das ist gesetzlich und arbeitsvertraglich eben so geregelt. Und ebenso ist vertraglich geregelt, dass du die Fahrstunde bezahlst, wenn du kurzfristig absagst.
Gewöhn dich dran, dass im Leben nicht alles mit Vollkasko und Bemutterung stattfindet sondern man auch mal Eigenverantwortung trägt.
Das ist so ein Schwachsinn, was heißt hier Vollkasko und Bemutterung. Krankheits Ausfälle sind nicht vorherzusehen.
Das ist kein Schwachsinn. Wieso soll die Fahrschule dafür haften, dass du krank wirst?
Warum sollte ich dann dafür haften, sofern eine AU vorliegt ? Er hat einen Verdienstausfall den jeder normale andere Chef eines Unternehmens auch hätte, wenn sich Arbeiter Krank melden würden.
Die Fahrschule kann aber noch weniger für deine Krankheit als du.
Weil du krank bist. Niemand sonst. Du bist krank. Das ist allein dein Problem.
Du hast mit der Fahrschule vereinbart, dass Fahrstunden bei kurzfristiger Absage bezahlt werden müssen. Niemand sonst. Nur du.
Das Problem ist, da kann ich noch so lange diskutieren, da kann ich gleich auch mit einer Wand reden. Jeder andere Chef hätte in der Hinsicht auch einen Verdienstausfall und da ist es gesetzlich geregelt. Nur bei Fahrschulen ist es ne Extrawurst, dass die das Geld trotzdem bekommen, auch wenn man krankheitsbedingt ausfällt. Wenn der Fahrlehrer aber krank wird und ich für den jeweiligen Tag extra Termine verschoben habe, wäre alles auf seiner Seite.
Es gibt hier nichts zu diskutieren. Du hast einen Vertrag geschlossen, nachdem du dafür haftest, wenn du Termine kurzfristig absagst. Ende.
Das ist keine Extrawurst von Fahrschulen, das ist ein Vertrag den allein du mit der Fahrschule geschlossen hast. Wenn dir diese Regelung nicht passt, wieso stimmst du ihr dann zu!?
Was heißt hier Frage selbst beantwortet? Im selben Prinzip hätte der Chef ja dann auch einen Verdienstausfall und dagegen könnte er aber nichts machen, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat.