Kosten für Strassenausbau

3 Antworten

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, aber wenn sie es macht, dann zahlen die Anwohner.

Hallo Else2210,

seitens eines Anwalts habe ich erfahren, dass die Gesetzesgrundlagen für den Straßenausbau fehlerhaft sind. Man muss dann wohl keinen Beitrag zahlen. Bei Interesse schreibt mir hier oder bei 

StrassenausbauBeitraege@gmail.

com

Ist die Gemeinde verpflichtet, die Strasse auszubauen oder sonst irgendwie zu befestigen?

Nein. Die Gemeinde muss das nicht, kann aber. Dazu gibt es noch ein paar Fragen: Wie ist die Straße gewidmet? Ist sie im Besitz der Gemeinde? Wird sie von der Gemeinde ausgebessert und wird Schnee geräumt?

Sind die Kosten für den Ausbau der Strasse bereits in den damaligen Erschließungskosten für das Grundstück beinhaltet oder müssen wir für den Ausbau de Strasse mit neuen saftigen Kosten rechnen?

Es ist mit saftigen Kosten zu rechnen nach dem Erschließungsbeitragsrecht und einer evtl. Satzung der Gemeinde. Es ist normalerweise zwischen Neuherstellung (erstmaliger Ausbau = dürfte bei Euch zutreffen) und Erhaltung (Reparatur, Oberflächenbelag) unterschieden. Bei Neuausbau wird meist 90% auf die Erschlossenen umgelegt, bei Erhaltung 40%.