Kontoauszüge Bürgergeld?
Am 31.1 hatte ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Nachdem mehrmals Unterlagen nachgefordert wurden kam Anfang März eine Aufforderung zur Stellungnahme meines Ex-Mannes warum er 2 mal 50€ weniger Unterhalt bezahlt hatte.
Dieser stellte sich ewig quer sodass ich letztendlich das Jobcenter bat mich eine Stellungnahme zu schreiben und diese anzunehmen (das war am 22.5).
Nun kam heute eine erneute Aufforderung Kontoauszüge einzureichen da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden könne.
Ich warte nun also schon seit 31.1, habe ja bereits Kontoauszüge vorgelegt und soll jetzt nochmal 4 Wochen Bearbeitungszeit abwarten und weitere Kontoauszüge vorlegen?
ist das so rechtens? (Ist mein erster Leistungsbezug und Gott sei dank bald vorbei 🙄)
3 Antworten
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Schwierig zu beantworten. Grundsätzlich besteht bei dir der Anspruch und es ist zunächst irrelevant, weshalb dir zwei Mal 50 Euro weniger Unterhalt gezahlt wurde. Das Jobenter darf allerdings dennoch nachfragen und du musst Auskunft darüber geben.
Ich empfehle dir einen Antrag auf vorläufige Bewilligung zu stellen. Dabei aber auch unbedingt die Kontoauszüge dennoch einreichen.
Solltest du in eine finanzielle Notlage geraten, sodass du deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, darfst du jederzeit zu deinem zuständigen Sozialgericht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beziehungsweise einstweilige Anordnung stellen. Dazu musst du nur zur Rechtsantragsstelle mit allen möglichen Belegen und dein Anliegen vortragen. Die werden das für dich formulieren.
Dies gilt auch, wenn der Antrag auf vorläufige Bewilligung abgelehnt wird.
Das kostet dich keinen Cent und in der Regel ergeht eine Entscheidung am gleichen Tag.
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§ 60 SGB I (Erstes Buch Allgemeiner Teil) verpflichtet den Antragsteller alle Tatsachen Anzugeben und entsprechende Nachweise vorzulegen. Bestehen Unklarheiten über die Verhältnisse (z.B. unterschiedliche Höhe von Unterhaltszahlungen) ist der Leistungsträger berechtigt, weitere Nachfragen zu stellen.
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Sie haben doch bezüglich des Unterhalts schon „Nachgefragt“ und eine Stellungnahme erhalten. Es geht ja jetzt um die Zeit danach..
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Grundsätzlich haben die Jobcenter bis zu sechs Monate Zeit für die Antragsbearbeitung.
Sofern Du das Geld jedoch nicht dringend benötigst, würde ich die gewünschten Kontoauszüge einreichen.