Können Gutscheine irgendwann ablaufen?
Hallo,
ich habe beim aufräumen alte Sportgutscheine gefunden. Sie sind teilweise schon 8-9 Jahre alt. Normalerweise würde ich diese nun wegschmeißen und nicht so einen "Wind machen", aber teilweise handelt es sich um ein Trainigscamp im Wert vom 129 Euro.
Wie ist hier die Rechtslage?
11 Antworten
Es gab im Jahr 2002 eine Schuldrechtsreform.
Danach verfallen Gutscheine automatisch nach drei Jahren. Der Aussteller ist also nicht mehr verpflichtet, sie anzunehmen.
Du kannst aber mal probieren, ob er es dennoch tut. Einen einklagbaren Anspruch auf Einlösung hast du auf keinen Fall mehr, diese Gutscheine sind allesamt wertlos.
Definiere Gutschein? Wenn es ein "Geschenk-Gutschein" ist für den jemand Geld gezahlt hat, darf dieser nicht verfallen bzw auf eine kürze Zeit als 3 Jahre begrenzt sein, hier zu gibt es auch Urteile. Zwar erzählen einem die Unternehmen gern, dass dass nicht geht, sind aber trotzdem verpflichtet diese einzulösen(innerhalb von 3 Jahren).
Wenn es ein Werbe-Gutschein ist, den das Unternehmen rausgibt für Kundenaquise darf dieser verfallen, bzw zeitlich begrenzt sein, da für diese eLeistung niemand bezahlt hat
EIn Gutschien für ein Trainingscamp im Wert von 129 Euro. Also ein Lehrgang gewonnen auf einem Wettkampf.
Du solltest dir die AGB´s mal durchlesen. Grundsätzlich dürfen solche Gutscheine nicht ablaufen, da irgendjemand das Geld bereits eingezahlt hat. Dennoch ist das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Solltest du unter den AGB´s nichts finden, schreib den Kundenservice an oder ruf die Hotline an, dort solltest du alle Informationen erhalten.
Das ist unterschiedlich.Auf manchen Gutscheinen steht ein 'ablaufdatum' drauf auf anderen nicht.
Aber ein Gutschein MUSS IMMER mindestens 3 Jahre gültig sein, bei manchen ist er fast für immer gültig bei anderen läuft er direkt nach den 3 jahren ab.
Wenn nichts darauf steht, dass sie ablaufen, dann müssten sie noch gültig sein!