Klingelprotokoll Einsicht Betreuer?

5 Antworten

wenn man nichts zu verbergen hat, sollte man das ruhigen gewissens angehörigen zur einsicht zur verfügung stellen.

liegt eine vorsorge-vollmacht vor, hat der bevollmächtigte sehr weit gehende rechte gegenüber ärzten, krankenhäusern und pflegeeinrichtungen. verweigerungen haben doch immer den beigeschmack, dass etwas vertuscht werden soll.

Nach so einem Protokoll wird ja in der Regel nicht grundlos gefragt...von daher ist ein offener Umgang immer besser...

Das kommt drauf an, ob der Bewohner oder der Bevollmächtigte des Bewohners dem zustimmt.

Ist der Bewohner noch im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte und nicht entmündigt, ist er auch so zu behandeln, Die Pfleger haben Schweigepflicht.

Hat der Bewohner einen Vormund, dann geht alles über den.

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe auf Wunsch dem Angehörigen (Betreuer/ Bevollmächtigten) das Klingelprotokoll zur Ansicht ausgehändigt. Kam leider in der Leitungsebene nicht so gut an. Bin selber stellv. PDL und habe mir gedacht, wenn ich es verweigere, könnten die denken, dass wir etwas zu verbergen haben.