Kleinunternehmne?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn Du keine Umsatzsteuer ausweist reicht in aller Regel eine Quittung für Privatpersonen, auf Nachfrage musst du eine Rechnung ausstellen. Bzw es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang sowieso Rechnungen auszustellen.

geh zur IHK und lass dich beraten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 3 Jährige Duales Studium beim Freistaat Bayern

Wende Dich an die örtliche IHK, denn dort wirst Du Mitglied, wenn Du Deinen Handel gegründet hast.

Die Kammer hält Informationsmaterial für Geschäftsgründer bereit.