Kleingewerbe anmelden trotz Arbeitslosengeld und krankschreibung?

2 Antworten

Man kann nur ein Gewerbe anmelden, während die Anwendung der Kleinunternehmerreglung mit dem Finanzamt zu klären ist.

Das Gewerbe muß der Agentur für Arbeit gemeldet werden; solange es sich nur um eine Nebentätigkeit mit weniger als fünfzehn Wohnstunden handelt, kein Problem.

Erträge werden natürlich angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn du klar schreibst, (du solltest solche Sachen immer grundsätzlich schriftlich machen), das du weniger als 15 Stunden/ Woche und unter 165 € bleibst, ist das kein Problem.


EineFrage808 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 08:11

So genau weiß ich da ja tatsächlich noch nicht wenn ich die Sachen dort verkaufe und es dann mehr wird, wird es ja direkt kritisch… aber dann weiß ich erstmal Bescheid den Rest kann man sich dann ja überlegen 🤗

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Mondovada3  19.08.2024, 08:13
@EineFrage808

Damit ist Gewinn gemeint. Nicht Umsatz. Zur Not einfach was kaufen das sich in einem Jahr wieder gut verkaufen lässt.

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EineFrage808 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 08:19
@Mondovada3

Ja genau das weiß ich, dass damit Gewinn gemeint ist. Aber du hast Recht, wenn man etwas kauft für das Gewerbe sinkt der Gewinn sozusagen wieder, richtig ?
das ist ein super Tipp !!!!!

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Mondovada3  19.08.2024, 10:23
@EineFrage808

Ja, ich muss manchmal eine Kamera für 3800€ kaufen nur um den Gewinn los zu werden...noch nie hat einer gefragt was aus denen wurde...

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