Kirchenrecht über Bundesrecht?

3 Antworten

Das findet man im Netz

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Es gibt demnach auch Gesetze, die trotzdem für die Kirchen gelten, denn diese sind sogenannte „für alle geltenden Gesetze“ i. S. d. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 Weimarer Reichsverfassung. Dies sind bspw.: Das Mindestlohngesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (insb. die §§ 138, 626 BGB), Arbeitsschutzgesetze zur Gefahrenabwehr (insb. das Mutterschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, in Teilen Arbeitszeitgesetz und auch der Schwerbehindertenschutz des Sozialgesetzbuchs IX).[2]

Tatsächlich existiert, zu meiner Verblüffung, ein spezielles Arbeitsrecht der Kirchen.

Inwieweit Dein Problem da aber hinein passt, ist wirklich ganz schwer zu sagen. Das kann Dir wohl tatsächlich nur ein Anwalt sagen.

Ich kenne Anwälte Arbeitsrecht, die Mandanten im Bereich Kirchenrecht nur ungern vertreten ;)

Was dich aber nicht abhalten soll dich zumindest zu informieren.

https://www.caritas.de/glossare/kirchliches-arbeitsrecht

Ansonsten kann zB die Feuerwehr eine 24h Schicht haben - maßgeblich ist hier die Form des Augleiches und die entsprechenden Ruhezeiten.