Ki-Kunst auf Stockmedia seiten?

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Hi,

rechtlich gesehen ist das (noch) nicht eindeutig gerichtlich geregelt. Da müssen wohl erst noch ein paar Urteile ergehen. Aber vielleicht sorgst du ja für ein klares Urteil.

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Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Urheberrechtlich geschützt sind demnach nur Werke, die von einem Menschen geschaffen wurden. Daher kommt eine künstliche Intelligenz gemäß Urheberrecht nicht als Urheber infrage. Ebenso gilt aber auch der Nutzer, der die Anfrage an die KI-Anwendung stellt, nicht als Schöpfer der Inhalte. Denn auch wenn grundsätzlich die Nutzung technischer Hilfsmittel bei der Schaffung eines Werkes zulässig sind – etwa eine Kamera oder ein Computer mit Bildbearbeitungsprogramm – muss der menschliche Anteil am Ergebnis sehr groß sein. Kommt eine KI zum Einsatz, ist der Output allerdings in der Regel zufällig und lässt sich nur wenig steuern. Dies bedeutet auch, dass KI-Kunst nicht dem Urheberrecht unterliegt und somit in der Regel keine Schutzrechte bestehen. 

Darüber hinaus existiert grundsätzlich die Gefahr, dass eine künstliche Intelligenz ein bestehendes Urheberrecht verletzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die erstellen Inhalte zu nah an den urheberrechtlich geschützten Werken sind, mit denen die Anwendung trainiert wurde. Ob und wann wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung Sanktionen drohen, müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden. Zudem gilt es gerichtlich zu klären, welche konkreten Ansprüche bestehen. So gilt etwa ein Anspruch auf Schadensersatz bislang als umstritten.https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz/