Kennt sich jemand mit Platzverweisen aus - im Internet steht was von Gebühren, aber verlangt der Staat da wirklich Gebühren für?
Und, falls ja, lohnt sich ein Widerspruch, wenn es keinen ausreichenden Grund nach dem Polizeigesetz des Landes gibt?
Ich meine nicht, ob es was kostet, wenn man dagegen verstößt, sondern ob Gebühren erhoben werden können, weil diesen Verweis jemand ausgesprochen hat.
4 Antworten
Ja, wenn dir ein Platzverweis ausgesprochen wurde, ist dem Folge zu leisten, da darauf Geldstrafen drohen. In der Regel sind diese nicht gut anzufechten, wenn du von dem Beamten der dir diesen Verweis erteilt hat noch einmal gesehen wirst.
Platzverweise sind jedoch immer Zeitlich befristet, dh du darfst nach der von dem Beamten genannten Uhrzeit wieder den Platz betreten.
Nein, die Aussprache kostet dich nichts. Nur der Verstoß gegen diese Aussprache.
Zeitlich befristet. wenn es zu einem verhör kommt, dann wirst du noch reden und reden dich weiter tief in die Grube rein bringen. wenn du jetzt noch mit dem Staat streiten willst. kann es fast 6 Monate dauern. und kostet unnötig nerven.
Gut so, bei Verstoß darf sogar gewaltätiger Vollzug angewendet werden (natürlich nur in angemssenem Maße)
Seit 1945 wurden ca. 500 Beamte erschossen oder erstochen. von Kriminelle die riskieren ihr leben für unsere Sicherheit.
Und? Ändert nichts daran, dass 31 Beamte für eine friedliche Gruppe von 5 Leuten absolut unangemessen sind...
Das kann man so sagen. Mich selbst trifft das Problem Polizei Deutschland auch. Motorradtreffen/fahren ist nicht immer einfach.
Das hängt wohl davon ab, ob die Bundespolizei oder die Landespolizei tätig wurde.
Die Bundespolizei kann wohl, soweit ich das sehe, gemäß §38 BPolG unter bestimmten Voraussetzungen Platzverweise aussprechen. Gebühren fallen gemäß BMIBGebV an, sofern ein mündlicher Platzverweis in Verbindung mit einer Identitätsfeststellung nach §23 BPolG Absatz 1, oder ein schriftlicher Platzverweis erfolgte.
Ob die Landespolizei Gebühren erheben kann hängt vom jeweiligem Landesrecht ab. In NRW können beispielsweise Platzverweise unter bestimmten Voraussetzungen gemäß §34 PolG NRW ausgesprochen werden. Gebühren fallen dafür gemäß AVerwGebO NRW nicht an, außer die Gemeide oder der Gemeindeverband erlässt eigene Gebührensatzungen diesbetreffend.
(So zumindest der Stand meiner Recherchen)
Ob sich ein Widerspruch, im Falle des Fehlens ausreichender Gründe, lohnt, ist fraglich. Wenn die Rechtlage eindeutig ist, dnan könnte das etwas bringen (beispielsweise in einem Falle in dem die Polizei gegen das Versammlungsgesetz verstößt indem sie Platzverweise gegen nicht ausgeschlossene Teilnehmer einer nicht aufgelösten Versammlung ausspricht).
Es sollte aber bedacht werden, dass derartige Verfahren womöglich mit Stress verbunden und den Aufwand nicht unbedingt wert sind. Womöglich lässt sich auch auf andere Weise eine Einigung mit der Behörde erzielen.
Die Welt ist so groß das du wirklich nicht an diesem Platz sein musst. nimm es hin und akzeptiere es. Ich würde da nicht wiedersprechen sonst wirst du noch mehr briefe. noch mehr probleme noch mehr kosten wie Anwalt und gericht + Bearbeitungsgebüren und Busgelder bekommen.
Der Stress lohnt sich nicht.
Nen Platzverweis kostet nix. Es sei denn, es kommt eine OWI oder Widerstand dazu oder so
Ist eine OWI dabei - gegen die ich aber auf alle Fälle einen Widerspruch einlegen werde... Aber der Platzverweis war dennoch nicht rechtens... Widerstand, nein, so blöd bin ich nicht.
mach das lieber nicht, es kann nur noch schlimmer werden. Beamte sitzen am Höhren hebel. wenn du pech hast zahls du noch Busgelder und Verhandlungskosten.
Nein, ich meine ob die Aussprache dessen mich was kostet.