kein fachabi(schulischer teil) obwohl ich das gymnasium bis zur 13 klasse besucht habe?
ich habe bis 2008 ein gymnasium besucht und war zuletzt schüler der 13 klasse bevor ich abgebrochen habe. habe auch ein abgangszeugnis bekommen. die sekretärin der schule meinte damals, dass ich nicht den schulischen teil des fachabiturs habe den man normalerweise hat, wenn man von der 10 klasse in die 11 klasse auf einem gymnasium in niedersachsen versetzt wird, weil diese versetzung in meinem fall aufgrund einer konferenz erfolgte. später sprach ich dann mit dem vater eines bekannten der lehrer war und der sagste das ich sehr wohl den schulischen teil des fachabiturs hätte. ich hoffe jemand kann mir sagen welchen abschluss ich habe.
4 Antworten
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Du hast den schulischen Teil des Fachabiturs, aber damit kannst du leider nicht studieren. Du benötigst ein Jahrespraktikum in einem Betrieb, wo du auf Vollzeit arbeitest, damit du den praktischen Teil erlangen kannst und somit das komplette Fachabi hast.
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Also die Sekretärin hat damit eigentlich am wenigsten zutun und noch weniger Ahnung davon. Am besten du gehst zur Stufenleitung, die wissen alles, was du wissen musst.
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Den schulischen Teil hast du nicht einfach dadurch, dass du in die 11. Klasse versetzt wirst. Du muss dafür in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren in der Qualifikationsphase genug Punkte erreicht haben.
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qualifikationsphase=12 klasse hab ich abgeschlossen aber es ist vermerkt das die zulassung zum abitur gefährdet ist. welchen schnitt braucht man denn?
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Qualifikationsphase sind die 11. & 12. Klasse bzw. 12. & 13. Klasse. Der Durchschnitt spielt erst mal eigentlich keine Rolle. Sobald man einen Unterkurs zu viel hat, hat man es eben nicht geschafft auch wenn man sonst überall 15 Punkte hätte.
Die Voraussetzungen für das (Fach)Abitur sind doch alle rechtlich geregelt. Da wo ich Abitur gemacht habe z.B. durch die Landesschulbehörde. Würde mich einfach mal dort informieren.
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In Baden-Württemberg hat man den schulischen Teil vom Fachabi wenn man in die 11-12 Klasse versetzt wurde. Aber man hat dann noch kein Fachabi, weil man dann noch ein praktischen Teil haben muss (z.b. ein Freiwilliges Soziales Jahr). Wenn man dann schulischen und praktischen Teil hat kann man in die Schule gehen und sein Fachabi beantragen.
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habe niedersachen vermerkt und habe auch geschrieben das es sich um den schulischen teil handelt
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Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wer bei uns das Gymnasium abbricht, egal wann, hat gar keinen Abschluss.
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das bundesland wäre niedersachen, steht aber auch in der frage und unter den themen links.
sicher? ich weiß das ich noch ein praktikum machen müsste aber die frage bezieht sich ja auch nur auf den schulischen teil, und den habe ich nicht meinte die sekretärin der schule als sie mir das abgangszeugnis aushändigte. weil ich aufgrund einer konferenz von der 10 in die 11 versetzt wurde war der grund.