Kein „Alarm, Videoüberwachung“ vor dem Eingang im Geschäft - was bedeutet das?
Steht überall „Videoüberwachung“ oder/ und „Kamera“ vor dem Eingang in Geschäften, wo es die Dinger wirklich gibt und wo sie existent sind? Oder kann es auch sein, dass da nichts steht, es aber trzd ist? Das heißt, da steht weder Kamera noch Alarm vor dem eingang, ist aber dennoch eine Kamera im Geschäft oder Alarm vorhanden?
kann man sich sicher sein, wenn da nichts steht, dass da auch nichts ist? Weil in so einem Geschäft stand weder Kamera noch Alarm und im Geschäft sahen wir auch keine Kameras.. also bin mir ziemlich sicher, dass da nichts ist..
in vielen vielen Geschäften die ich war, stand auch „Alarm“ und „Videoüberwachung“ oben, aber in manchen halt auch Garnichts und da wo auch garnichts drauf stand habe ich paar mal geklaut (nicht stolz drauf, aber is halt so….), nichts passierte.. kein Alarm, keine Kameras.. nichts.
ich frag nicht, weil ich klauen will oder so, aber mich interessiert es halt nur, ob man dem Vertrauen kann was da oben steht/ oder eben nicht steht..
also sind die Geschäfte verpflichtet, drauf zu schreiben oder drauf zu kleben „Videoüberwachung, Alarm“ falls es das da auch wirklich gibt? Sind sie verpflichtet? Und kann man dem Vertrauen?
4 Stimmen
3 Antworten
Wen es eine Überwachung gibt muss das auch angekündigt werden. Warnung vor Überwachung als "Fake" ist erlaubt.
Überwachung ohne Warnung ist nicht zulässig.
Wenn eine Videoüberwachung vorhanden ist, muss es da auch ein Schild geben. Da reicht auch nicht nur ein Kamerasymbol, sondern Verantwortlicher, Zweck der Überwachung, Speicherdauer, etc. muss lt. DSGVO angegeben sein.
Alarmanlagen müssen nicht angekündigt werden, und Fake-Schilder ohne Überwachung sind auch kein Problem.
Wenn sich jemand beim Landesdatenschutzbeauftragten beschwert droht ein Bußgeld bis 20 Mio oder 4% des Jahresumsatzes.
ich frag nicht, weil ich klauen will oder so, aber mich interessiert es halt nur, ob man dem Vertrauen kann was da oben steht/ oder eben nicht steht..
Wenn du nix klauen willst, warum machst du dir dann solche Gedanken darüber. Es kann nur sein, dass keine Kameras da sind, wenn dort trotzdem ein Schild ist.
Wenn Kameras da sind muss laut DSGVO auch ein Schild hin. Es kann aber sein, dass ein Geschäftsinhaber sich auch einfach nicht an die DSGVO hält und trotzdem kein Schild hinmacht. Also 100% Sicher kannst du nie sein.
Müssen solche Hinweis-Schilder überall angebracht werden, ich kenne viele Geschäfte wo es teils nicht drauf steht.. man sieht aber dass man gefilmt wird weil dort öfters Bildschirme angebracht sind.
Was droht denn wenn kein Hinweisschild angebracht ist , aber der Kunde klar erkennt dass er gefilmt wird?