Kaufvertrag Küche per Mail und WhatsApp, weil gesagt wurde es sei verpflichtend?


09.08.2024, 10:26

Ich finde es auch unmöglich, dass der Vermieter den schriftlichen Austausch zwischen ihm und mir, sowohl per Mail als auch WhatsApp, ohne meine Einwilligung mit der Vormieterin teilt. Gilt da nicht der Datenschutz?

7 Antworten

Hallo LoicRemy,

Jetzt hat die Vornieterin eine neue bestellt, zuvor hieß es angeblich, es sei bereits eine neue in der neuen Wohnung, weshalb sie die alte verkaufen möchte und jetzt bestellt sie angeblich eine neue und verlangt, dass man den Preis übernimmt.

Das ist doch schön für die Vormieterin, wo will sie die denn hinstellen, wenn sie auszieht? Ihre alte Küche hat sie, wenn Du sie so wie es den Anschein hat nicht übernimmst, aus der Wohnung fristgerecht zu entfernen, entweder über Kleinanzeigen zu verkaufen oder zu entsorgen, möglicherweise droht sogar eine Anzeige wegen Betrug!

Schriftlich habe ich das leider nicht, die Info kam am Telefon von der Vermieterin, als diese festgestellt hat, dass sich alle Interessenten beschwert haben, dass die Übernahme der Küche verpflichtend sei. Sie hat mir selbst empfohlen die Küche nicht zu dem hohen Preis zu kaufen.

Halte Dich an die Vermieterin, die anscheinend ganz vernünftig ist!

Über einen Mieter entscheidet der Vermieter, daran ändert sich auch nichts, wenn du vom Vormieter Teile des Hausstandes abkaufst. Da kannst du dich auf den Kopf stellen und La Paloma pfeifen, das ändert nichts.

Nein, denn diese Aussage ist nicht wahrheitsgemäß und gleicht einer Erpressung.

Hier sind der Kauvertrag über die Küche zwischen dem Vormieter und dir sowie der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dir strikt zu unterscheiden. Grundsätzlich ist es möglich den Mietvertrag von der Bedingung abhängig zu machen, dass die Küche vom Vormieter übernommen wird, was in der Praxis auch häufig vorkommt.
Allerdings hast du geschildert, dass der Vermieter den Mietvertrag eben von keiner Bedingung abhängig gemacht hat. Somit steht es dem Vormieter nicht zu eine solche Behauptung aufzustellen. Tut er dies wie in deinem Fall dennoch, so handelt es sich um eine arglistige Täuschung nach §123 I BGB. Eine arglistige Täuschung ist das bewusste und vorsätzliche Darlegen von falsche oder unvollständigen Angaben. Damit der Vertrag über die Küche dahinfällt, namentlich nichtig wird, musst du gegenüber dem Vormieter erklären, dass du den Vertrag über die Küche nicht halten willst, was einer notwendigen Anfechtungserklärung entspricht. Alles weitere, was den Mietvertrag betrifft empfehle ich auf direktem Wege mit dem Vermieter/Eigentümer zu besprechen.

weiterhin gilt: personenbezogene Daten dürfen nur mit der Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden oder wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Ich wünsche viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LoicRemy 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:53

Besten Dank

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Dann wurde diese Zusage unter falschen Voraussetzungen erschlichen und ist damit hinfällig. Du solltest dir dann nur die entsprechenden Mitteilungen gut aufbewahren, um das gegebenenfalls nachweisen zu können.


LoicRemy 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 10:23

Schriftlich habe ich das leider nicht, die Info kam am Telefon von der Vermieterin, als diese festgestellt hat, dass sich alle Interessenten beschwert haben, dass die Übernahme der Küche verpflichtend sei. Sie hat mir selbst empfohlen die Küche nicht zu dem hohen Preis zu kaufen. Daraufhin habe ich abgelehnt. Jetzt hat die Vornieterin eine neue bestellt, zuvor hieß es angeblich, es sei bereits eine neue in der neuen Wohnung, weshalb sie die alte verkaufen möchte und jetzt bestellt sie angeblich eine neue und verlangt, dass man den Preis übernimmt.

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