Kann man ohne Eingliederungsvereinbarung sanktioniert werden?

3 Antworten

Selbst ohne eine abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung (und ohne ersetzenden Verwaltungsakt) kann man Sanktioniert werden. Einfaches Beispiel wäre zu einer Vorladung nicht zu erscheinen (10% Sanktion würde folgen)

§ 31 SGB II Pflichtverletzungen

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1 sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,

Fällt durch die Frage weg. Andere Pflichtverletzungen die man auch ohne Eingliederungsvereinbarung begehen kann wären z.b.

2 sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
1 sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
2 sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
3 ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat, oder
4 sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Die Eingliederungsvereinbarung bietet dem Jobcenter nur mehr Angriffsfläche.


Randi842 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 19:35

Ich soll einen 1 eurojob anfangen.hab ich da probezeit?vielen dank

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wenn man nicht zu terminen erscheint oder auf jobangebote mit rechsbehelfsbelehrung nicht reagiert, ist dies möglich.

Diese Eingliederungsvereinbarung ist völliger Quatsch. Denn die Pflichten und die Rechte sind eh im Sozialgesetzbuch geregelt und daher gilt auch, ohne Eingliederungsvereinbarung kannst du sehr wohl eine Sanktion bekommen.

Ob so eine Sanktion gerecht werde ich ist, ist dann die nächste Frage.