Kann man mit 17 schon arbeiten gehen, in NRW?
Also keine Ausbildung oder Berufsschule.
4 Antworten
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Schulgesetz NRW: Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
Das heißt dann: Berufsgrundschuljahr oder Berufsvorbereitungsjahr schulpflichtig.
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Es gilt das Schulgesetz, egal, was hier wer sagt. - Zumindest für NRW. Für die anderen Bundesländer müsstest du googeln.
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Ja kannst du.
Du musst aber trotzdem noch ein mal die Woche zur Schule gehen bis du 18 bist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
Das war zumindestens mal so.
Das Beste ist, wenn du dich mal beim Arbeitsamt erkundigst.
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Die stecken einen dann wieder in irgendeine Maßnahme. Nein danke ..
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Ja, beachte dabei bitte das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz.
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_Ja aber nur nach der Berufsschule da es in NRW eine Schulpflicht bis 18 gibt.
Der eine sagt ja der andere sagt nein?? Was denn jetzt?