Kann man etwas zurück bringen, nachdem man das Preisschild abgemacht hat?

4 Antworten

Können schon, ob es auch angenommen wird, ist eine andere Frage. Ein Recht darauf besteht definitiv nicht, es ist Kulanzsache des Ladens ob er etwas zurücknimmt. Das mit dem Preisschild ist ein zusätzliches Problem. Die Ware ist nicht mehr im ursprünglichen Zustand wie sie war als Du damit den Laden verlassen hast. Es könnte auch sein, daß du die Ware für ein Event getragen hast und deshalb das Preisschild weg ist. Ist alles möglich und kommt auch oft vor ! Die Leute sind dreist heutzutage. Wenn Du Ladenbesitzer wärst, würdest Du die Ware ohne Etikett wieder annehmen und noch dazu Deinen Umsatz wieder rausrücken ? Das gesetzliche kannst Du hier bei IHK nachlesen: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/index.html


Invincible2603 
Beitragsersteller
 05.08.2013, 17:10

Das Preisschild habe ich noch.

Bei der Ware handelt es sich um einen BH, bei dem der Bügel schon rausguckt. Gekauft habe ich ihn letzten Donnerstag, ich denke nicht, dass er in der kurzen Zeit kaputt gehen würde, selbst wenn ich ihn jeden Tag getragen hätte.

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ein hartnäckiger Irrtum, dass man ein Recht auf Umtausch hat. Das ist immer eine Kulanzfrage des Geschäfts. Ob die es machen (mit Vorlage des Bons) ist Glückssache. Aber ein neues Preisschild anbringen ist ja nicht wirklich ein Problem, versuchen würde iich es auf alle Fälle!

Definitiv JA! Das ist gesetzlich bestimmt! Wenn der Verkäufer/die Verkäuferin es nicht zurücknehmen will, bestehe darauf.

Wenn man die Rechnung noch hat, ist es GAR KEIN Problem ;)