Kann man auch bei der ersten Anzeige in Untersuchungshaft genommen?
Wenn man Angezeigt wird, und dann ist man Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Kann man deswegen gleich in U-Haft genommen werden?
Selbst wenn, die U-Haft ist noch nicht die Verurteilung?
6 Antworten
Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Das ist meist bei Kapitalverbrechen wie z. B. Mord der Fall.
Bei geringeren Delikten kommt man nicht zwangsläufig auch in U-Haft.
Wenn Haftgründe vorliegen, und die Strafandrohung hoch genug ist, wird ein Richter eine U-Haft anordnen und ein Haftrichter diese Anordnung bestätigen m
Wenn Fluchtgefahr besteht und das tut es bei so manchen, kann es durchaus sein das eine Straftat zur U Haft führt
Ja. U-Haft ist kein Level, das man erst mit der fünften Anzeige freischaltet.
Hast du die immer dabei?
Ernsthaft: ich hatte eine solche Karte, als ich als deutscher Soldat in den USA gedient habe. Diese Karte bekommt jeder deutsche Soldat, der dort stationiert wird.
Die Karte schützt die deutschen Soldaten davor, eingekastelt zu werden.
Die Karte erklärt den Status des Soldaten und enthält eine Telefonnummer, die ein übereifriger Cop anrufen muss, dann wird alles weitere geklärt.
Das kommt immer auf die Straftat an!
Nein, nicht immer. Auch auf die Lebensumstände und die strafrechtliche Vorgeschichte.
Die Karte "Ich komme aus dem Gefängnis frei" gilt auch nicht.