Kann man als Muslim auch alkoholfreies Radler trinken?
ist ja alkoholfrei.
20 Stimmen
11 Antworten
Bei strenger Auslegung, basierend auf "was in grossen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten", darf man kein Alkoholfreies Bier trinken.
Denn auch Alkoholfreies Bier enthält noch immer Alkohol.
<<Jedes Rauschmittel ist haram. Was in einer Menge eines Faraqs berauscht, so ist eine Handvoll davon ebenso haram». (Abû Dawûd, Tirmidhi)>>
Der Faraq ist ein altarabisches Mass – welches je nach Überlieferung – zwischen 9 - 11 Liter ausmacht. Sollte nun ein Getränk bei theoretischem Konsum in diesen Mengen berauschen, so ist denn auch der kleinste Teil davon nicht erlaubt.
Eine Untersuchung aus den Anfang 80er ergab das ein 75 kg schwerer Mann innerhalb einer Stunde zwölf Liter alkoholfreies Bier trinken müsste, um auf eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 % vol. zu kommen. Außerdem wurde die Blutalkoholkonzentration aller Probanden untersucht. Diese haben innerhalb einer Stunde 1,5 l alkoholfreies Bier mit einem Alkoholgehalt von 0,44 % vol. aufgenommen. Das Ergebnis, alle Teilnehmer hatten einen Alkoholgehalt im Blut von 0,0 % vol. Der Alkoholabbau im Körper erfolgt schneller als die gleichzeitige Alkoholaufnahme
Quelle: https://nullprozente.com/blogs/news/faktencheck-bedeutet-alkoholfrei-das-gleiche-wie-ohne-alkohol
Ich finde jeder Moslem sollte sich selbst mit der Frage beschäftigen. Man kann sich an alkoholfreiem Bier nicht berauschen. Dennoch enthält es kleine Mengen an Alkohol. Wer auf Nummer sicher gehen sollte, sollte am besten ein Bier mit 0,0 %-Vol. Alkohol trinken. Es gibt da sicherlich einige Interesse Alternativen, wie die von Bitburger oder das 0,0 von Karlsberger.
Meiner muslimischen Freundin habe ich ein alkoholfreien Wein mit 0,0 %-Vol. Alkohol zum Geburtstag geschenkt! Mehr zum Thema alkoholfrei findest du auch bei den Jungs und Mädels von Nullprozente. Dort habe ich mich über das Thema Alkohol aufgeklärt!
Grüße
Im Koran ist die Rede von "berauschendem Trank". Ich glaube kaum, dass sich jemand von alkoholfreiem Radler berauschen kann.
Allerdings gibt es auch Imame, die von alkoholfreiem Bier abraten, ich glaube es ging darum, sich nicht wie die Ungläubigen zu verhalten.
Alkoholfreies Bier enthält die gleiche Menge Alkohol wie z. B. Fruchtsäfte. Ist allerdings gesünder weil weniger Methanol als Fruchtsäfte. Wenn du Fruchtsäfte trinkst spielt das alkoholfreie Bier dann auch keine Rolle.
Es gibt kein generelles Alkoholverbot im Islam, da Alkohol vielseitig einsetzbar ist. Daher sollte die Verwendung des Alkohols differenzierter betrachtet werden:
Dem Weingenuß, den die Araber vor der Übernahme des Islams sehr zu schätzen wußten, stand das Verbot des Korans entgegen. Ursprünglich war seine Prohibition nicht eindeutig gewesen. In 16,69 war er als berauschendes Getränk und bekömmliche Nahrung bezeichnet worden. Später heißt es dann: »Sie fragen dich nach dem Wein und dem Glücksspiel. Sprich: In ihnen liegt eine große Sünde und auch vielfacher Nutzen für die Menschen. Aber die Sünde in ihnen ist größer als der Nutzen ...« (2,219). Dem folgt in 4,46 die selbstverständliche Aufforderung, nicht zum Gebet zu gehen, wenn man betrunken ist. Die deutlichste Ablehnung findet sich in 5,90-91; » O ihr, die ihr glaubt, der Wein, das Glücksspiel, die Opfersteine und die Lossteine sind ein Greuel von Satans Werk. Der Satan will ja durch Wein und Glücksspiel Feindschaft und Haß zwischen euch erregen und euch vom Gebet abbringen. Werdet ihr wohl aufhören? « Daher sieht das islamische Recht den Weingenuß auch als »abzulehnen« (makruh), allerdings nicht als »verboten« (haram) an, wie z.B. das Schweinefleisch. [...] Im Verlauf der rechtlichen Beurteilung des Weinkonsums entwickeln sich zwei Positionen: 1. Wovon viel betrunken macht, davon ist auch wenig verboten. 2. Verboten ist das Übermaß, das zu Rauschzuständen führt. Die erste Haltung hat sich weitgehend durchgesetzt. [Lexikon des Islam von Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann und Peter Heine, 2001]
Im Allgemeinen geht es doch um ein Verbot des Alkoholkonsums, da Alkohol wie andere Drogen als Rauschmittel gilt. Das machen auch die folgenden beiden Überlieferungen deutlich:
Muhammad Ibn Ya’qub Al-Kulaini schreibt: Von ihm, welcher von Muhammad Ibn Ali berichtete, welcher von Abu Jamilah berichtete, welcher von Abu Usamah berichtete, dass Abu Abdillah (As-Sadiq) sagte: "Das Trinken ist der Schlüssel zu allem Bösen und der Alkoholabhängige ist wie ein Götzendiener. Alkohol ist das Haupt aller Sünde und sein Trinkender leugnet Gottes Schrift. Würde er Gottes Schrift glauben, dann würde er ihr Verbotenes verbieten." [Al-Kafi, Band 6, Seite 402 – 403]
und
Ali Ibn Abi Hamzah berichtete, dass Ali Ibn Yaqtin sagte: [...] Was die Sünde betrifft, so ist genau damit zur Betrunkenheit führender Trunk gemeint und Gott hat bereits an einer anderen Stelle gesagt: »Sie befragen dich über zur Betrunkenheit führenden Trunk und Glücksspiel. Sprich: In beiden sind große Sünde und Nützlichkeiten für die Menschen.« (2:219) Was die Sünde in Gottes Schrift betrifft, so ist sie zur Betrunkenheit führender Trunk und Glücksspiel und ihre Sünde ist größer, wie Gott es sagte.«﴿ [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6, Seite 254]
Alkohol hat also einerseits Vorteile und andererseits Nachteile. Gemäß Koran überwiegen die Nachteile. Beim Alkoholkonsum macht es auch keinen Unterschied, ob man viel oder wenig davon trinkt:
Ali Ibn Babawaih berichtete, dass Imam Ar-Rida (a.) sagte: „Der zur Betrunkenheit führende Trunk (Khamr) ist an sich verboten (Haram), genauso wie jedes Getränk, das betrunken macht. Wenn viel davon betrunken macht, dann ist auch wenig davon verboten (Haram). Es ist von fünf Sorten wie der Saft aus der Weinrebe, welches der verfluchte Wein ist, Wein aus Rosinen, Met aus Honig, Bier aus Gerste und anderem außer dem und Wein aus Datteln.” [Al-Mustadrak von An-Nuri, Band 17, Seite 37, Hadith 2]
Ayatollah Ali al-Sistani sagt:
Frage: Was halten Sie von dem Bier (Maa al-Sha'eir), das auf dem Markt normalerweise mit einem Etikett mit der Aufschrift "alkoholfrei" verkauft wird?
Antwort: Das Getränk, das aus Gerste hergestellt wird und auf Arabisch "Fuqa'" heißt, ist definitiv verboten und als obligatorische Vorsichtsmaßnahmen rituell unrein. Dieses Getränk ist normalerweise kein Rauschmittel, aber es macht einen beschwipst; das ist ein Zustand leichter Trunkenheit, der offensichtlich durch einen geringen Alkoholanteil in der Flüssigkeit verursacht wird. Wenn also ein Getränk von vornherein alkoholfrei hergestellt wird und nicht als "Fuqa" ( Bier) bezeichnet wird, gibt es kein Problem, andernfalls ist es verboten, auch wenn der Alkohol davon getrennt wird.
Insofern ist Bier verboten, unabhängig davon, ob dort viel oder nur eine winzige Menge an Alkohol enthalten ist.
Geht es hingegen etwa um die Verwendung von Alkohol in der Medizin oder anderen Bereichen, dann sieht die Bewertung wieder ganz anders aus.