Kann man ab 21 Jahren die Berufsschule bei einer Ausbildung weg lassen?

17 Antworten

Dann würdest du die Ausbildung gar nicht erfolgreich schaffen, weil dir ein erheblicher Teil des erforderlichen Wissens fehlt.

Also nein!
Es sei denn, es handelt sich nicht um eine duale Ausbildung, sondern es wäre eine "rein betriebliche Ausbildung". So was gibt's aber nur ganz selten.

Üblich sind in Deutschland die dualen Ausbildungen und dabei ist die Berufsschule ein unverzichtbarer Bestandteil.

das ginge schon ab 18 aber das ist das Dämlichste was man tun kann den nur die Berufsschule bringt einem die themen bei die man wissen muss für die Abschlussprüfung und auch Sachen die wichtig für die Ausbildung und deiner sicher sind!

Rechte und Pflichten in der Ausbildung!

Arbeitssicherheit und auch wann man die arbeit verweigern kann wen man dabei nicht sicher ist!

Kündigungsschutz!

Also alles was die Firmen gerne weglassen würden!

Auch Politik kommt in der Abschlussprüfung vor!

Auch gibt es berufe wo grade dort Dan in der Berufsschule die notwendig Theorie einem beigebracht wird besonders zb in Handwerksberufe!

Ab 21 Jahren oder mit bereits abgeschlossener Ausblidung ja.

Würde ich aus meiner sicht auch weglassen (falls du bereits eine Ausbildung hast) bzw. du solltest Fächer wie Religion/Ethik etc. weg lassen wenn möglich.

(Die Empfehlung die BS nicht zu besuchen beruht darauf, dass ich das in meiner zweiten Ausbildung gemacht habe und nichts als Frust und Langeweile dabei rausgekommen sind und ich dort leider nicht viel für meinen Beruf gelernt habe, 99% habe ich im Betrieb gelernt)

Falls nicht solltest du die BS besuchen.

Das theoretische Wissen kannst du dir ohne BS mit hilfe von Google oder durch üben mit Abschlussaufgaben aneignen. Lehrpläne bzw. das was du für den Abschluss wissen musst findet sich auch online in der Regel.

Bin aus Bayern, weiß leider nicht ob das auf NRW 1zu1 übertragbar ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst Du ( in einigen Bundesländern ):

http://planet-beruf.de/schuelerinnen/ausbildung-so-laeufts/recht-finanzen/weitere-beitraege-recht-und-finanzen/rechte-und-pflichten-in-der-berufsschule/

Dein wichtigstes Recht als Auszubildender ist: Du darfst die Berufsschule besuchen. Der Betrieb muss dich für Unterricht, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen von der Arbeit frei stellen. Dies gilt auch, wenn du aufgrund deines Alters oder der Regelung in deinem Bundesland nicht berufsschulpflichtig wärst, aber dennoch teilnehmen willst.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ist-berufsschule-pflicht-oder-kuer/150/3040/43177

(Berufs-)Schulpflicht in Deutschland - BiBB

https://www.bibb.de › veroeffentlichungen › publication › download

Da man mit 21 Jahren nicht mehr schulpflichtig ist, wird es wohl unter Umständen möglich sein. Aber ohne das theoretische Wissen, das in der Berufsschule vermittelt wird, wirst Du die Prüfung nicht bestehen. Und damit ist die ganze Ausbildung für die Katz. Abgesehen davon wird das kein Ausbildungsbetrieb mitmachen und das schon im Ausbildungsvertrag regeln, dass Du die Berufsschule besuchen muss.