Kann ich überhaut meine Lehre noch anfangen?

4 Antworten

Darf die das?

Muss die Untersuchung nicht von einem neutralen Arzt vorgenommen werden?

Als Arbeitgeberin gehen sie die Untersuchungsergebnisse eigentlich gar nichts an, sondern lediglich das Egrebnis, ob du tauglich bist oder nicht.


r1234hu 
Beitragsersteller
 10.06.2023, 14:35

Mein eigentlicher Kinderatzt meinte er kann diese Untersuchung nicht durführen da ich ich im selben Bundesland wohne wo der Kinderarzt ist... und deswegen hat meine zukünftige Chefin vorgeschlagen, dass sie es macht

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SashaMu66  10.06.2023, 14:50
@r1234hu

Hä? Unsere Azubis gehen immer zum örtlichen Arzt...

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herzilein35  10.06.2023, 14:54
@r1234hu

Lass es bloß nicht von deiner Chefin machen. Gehe zum Kinderarzt oder suche dir jetzt einen Hausarzt, damit wird es langsam Zeit.

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KANN-Fragen sind einfach: Ja du KANNST die Lehre anfangen, wenn sie dich nimmt. Wenn sie wegen der Urinprobe dich nicht nimmt, kannst du NICHT anfangen.

und jetzt kommenden Freitag eine Jugenschutz Untersuchung habe.

Und das wusstest du vor ein paar Tagen noch nicht? (Das Ding nennt sich "Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und setzt sich aus einer Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn sowie einer Nachuntersuchung, die nach einem Jahr fällig wird zusammen.)

Ich drücke die Frage mal anders aus...

dass ich vor paar Tagen mit paar Freunden gekifft habe 

statt das Hirn vor der Ausführung mal einzuschalten und über mögliche Folgen nachzudenken, hast du es dir lieber zugenebelt. Aus "erst nachdenken, dann handeln" wurde mal eben "erst handeln und dann darüber grübeln und Panik schieben".

Sorry, falsche Reihenfolge!

Mein eigentlicher Kinderatzt meinte er kann diese Untersuchung nicht durführen da ich ich im selben Bundesland wohne wo der Kinderarzt ist... 

Die Kosten für die Untersuchung nach JArSchG trägt das Land!
Nicht der angehende Azubi, nicht der Ausbildungsbetrieb, nicht die Krankenkasse. Welchen Sinn sollte es da machen, wenn der Arzt in einem anderen Bundesland ansässig wäre? Die Aussage ist Quatsch. Antrag beim Einwohnermeldeamt holen und zum nächstgelegenen Hausarzt gehen, fertig.

und deswegen hat meine zukünftige Chefin vorgeschlagen, dass sie es macht

Selbst wenn sie dazu berechtigt ist, gerät sie damit in einen Interessenskonflikt. Spätestens bei der Nachuntersuchung kann man ihr Befangenheit vorwerfen, da das Ergebnis garantiert so ausfällt, dass der Ausbildungsbetrieb auf keinen Fall irgendwelche Nachteile dadurch hat. (Das betrifft lediglich die Möglichkeit, dass durch die Ausbildungsbedingungen für den Azubi körperliche Schäden entstanden sind..... wovon man in der Regel wohl nicht ausgehen wird.)
Es besteht freie Wahl des Arztes, und die solltest du auch wahrnehmen.

Wieso lässt du dich bitte von deiner Chefin untersuchen? Mache das bloß nicht! Gehe zum unabhängigen Arzt bsp. dein Hausarzt.

Warum Urin, das musste ich nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr