Kann ich sie raus klagen?

5 Antworten

Sie ist seit ca. 2 Monaten sehr stark psychisch krank geworden und ich leide enorm unter ihrem Verhalten.

Anstatt sie vor die Tür setzen zu wollen, versuche Sie dazu zu bewegen sich behandeln zu lassen. Entweder ambulant oder stationär.

Wenn Sie droht, sich oder dich umzubringen kannst du die 110 anrufen. Die Polizei..

Unter Umständen könnte sie dann auch zwangseingewiesen werden, wenn sie sich weigert sich in Behandlung zu begeben. Zumindest in dem Fall, wenn sie für sich selbst und andere eine Gefahr darstellt.


Inkognito-Nutzer   21.08.2024, 08:39

Tatsächlich ist genau das passiert.

Einmal habe ich deswegen die Polizei gerufen, diese haben sie ins Krankenhaus gebracht zur offenen Psyartrie. Allerdings hat sie sich nach einem Tag selbst entlassen und will nicht in Therapie.

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DeernVomDienst  21.08.2024, 08:44
@Inkognito-Beitragsersteller

Mit einer Zwangseinweisung läuft es über einen richterlichen Beschluß, der ihre Unterbringung anordnet. Das geht unter Umständen schnell...

Dann KANN sie sich erstmal nicht selbst entlassen und kommt in den geschlossenen Bereich.

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Ein Anwalt könnte hier tatsächlich helfen. Die Kündigung der Wohnung ist hierdurch zwar sicher nicht zu erreichen, aber ggfs. kann hier erwirkt werden, dass die Person ausziehen muss. Wenn es hier schon Morddrohungen gibt, dann könnten die Chancen nicht schlecht stehen.

Die Polizei dürfte der richtige Ansprechpartner sein. Wenn Mann Frau bedroht, wird er doch auch für einige Tage der Wohnung verwiesen. Die Polizei wird dir auch sagen, wie es weitergehen könnte mit Auszug und so.

Sobald sie beleidigend/gewalttätig wird, Polizei rufen. Die sprechen ihr ein 10-tägiges Rückkehrverbot aus. In den 10 Tagen kannst du dich um einen guten Anwalt bemühen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst gar nix machen.

Ihr könnt den Vertrag nur zusammen kündigen, aber das geht ja eh wegen der Frist nicht.

Ihr müsst das alle 3 wollen, dann geht was.

Also du, sie, der Vermieter.

Da ist eigentlich gar nix zu machen.

Der Vermieter hat mit euch beiden einen Vertrag bis xy geschlossen und so ist das halt.

Der Vermieter möchte 2 Hafter haben und ihr wollt beide da wohnen bleiben,

Also passiert gar nichts.