Kann ich die Ausbildung zur Erzieherin machen trotzt die eingestellte Verfahren 153a?
Hallo, ich würde gern nächsten Jahr die Ausbildung zur Erzieherin machen.
allerdings hatte ich eine eingestellte Verfahren ( wurde ab März 2024 endgültig eingestellt nach 153a).
Ich wusste nicht ob ich noch eine Chance die Ausbildung machen und danach arbeiten könnte. Wie ich wusste dass bevor man die Ausbildung mach, muss die erweitertes Führungszeugnis vorgelegen.
- kommt die eingestellte Verfahren nach 153a im erweitertes Führungszeugnis?
- kann ich die Ausbildung machen trotzt die endgültige eingestellt Verfahren 153a?
- wissen die Arbeitgeber über meine eingestellte Verfahren bei Bewerben, wenn ich nächste Jahr bewerben?
ich habe Sorge und danke wenn sie die Anwort geben könnten.
2 Antworten
Wenn das Verfahren nach 153a eingestellt wurde und auch wenn es mit einem Bußgeld belegt wurde, dann erscheint das nicht im Führungszeugnis, auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.
Du kannst die Ausbildung machen, sollten Arbeitgeber über das eingestellte Verfahren Bescheid wissen, dann ist eine undichte Stelle im Datenschutz. Davor kannst du dich nie schützen und diese Gefahr besteht immer.
Noch etwas in eigener Sache, ich würde mich über eine Bewertung meiner Antwort freuen oben in meiner Antwort.
Wenn keine Verurteilung vorliegt, wird das in keinem (erweiterten) Führungszeugnis auftauchen.
Du kannst die Ausbildung ohne Probleme machen.
Ansonsten kannst du bei deiner Gemeinde einen Antrag auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister stellen, wenn dich das dann besser schlafen lässt.
Und dass heiß ich die Ausbildung machen könnte oder? Wissen die Arbeitgeber vielleicht über mein eingestellt Verfahren? Trotzdem danke für Ihre Antwort!