Kann ich die Ausbildung zur Erzieherin machen trotzt die eingestellte Verfahren 153a?

2 Antworten

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Wenn das Verfahren nach 153a eingestellt wurde und auch wenn es mit einem Bußgeld belegt wurde, dann erscheint das nicht im Führungszeugnis, auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.

Woher ich das weiß:Recherche

yenni725 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 21:30

Und dass heiß ich die Ausbildung machen könnte oder? Wissen die Arbeitgeber vielleicht über mein eingestellt Verfahren? Trotzdem danke für Ihre Antwort!

Gerontopfleger  17.07.2024, 21:34
@yenni725

Du kannst die Ausbildung machen, sollten Arbeitgeber über das eingestellte Verfahren Bescheid wissen, dann ist eine undichte Stelle im Datenschutz. Davor kannst du dich nie schützen und diese Gefahr besteht immer.

Noch etwas in eigener Sache, ich würde mich über eine Bewertung meiner Antwort freuen oben in meiner Antwort.

Wenn keine Verurteilung vorliegt, wird das in keinem (erweiterten) Führungszeugnis auftauchen.

Du kannst die Ausbildung ohne Probleme machen.

Ansonsten kannst du bei deiner Gemeinde einen Antrag auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister stellen, wenn dich das dann besser schlafen lässt.


yenni725 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 21:38

Alles klar 🩵