Kann ich das Medikament von der Apotheke abholen, obwohl ich die Zuzahlung nicht leisten kann?

6 Antworten

Nein. Die Apotheke gibt keine Medikamente raus, wenn nicht bezahlt wird. Du kannst bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen oder der Arzt schreibt dir ein Alternativpräparat aus, das zuzahlungsfrei ist.


LuckandGl 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 04:58

Außerdem gibt es einen Passus, wenn der Versicherte die Zuzahlung verweigert. „Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“

Das Rezept darf von der Apotheke vorerst noch nicht bedruckt werden. Schließlich ist es möglich, dass der Kunde im vorgegebenen Zeitraum die Zuzahlung noch leistet. „Erfolgt bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Zahlung, wird die Verordnung mit der nächsten Abrechnung abgerechnet“, schreibt der Apothekerverein Saar. Ist die Frist verstrichen, darf das Rezept auch bedruckt werden. In die Spalte „Zuzahlung“ ist manuell „0“ einzugeben. Außerdem soll die Apotheke den Vermerk „Mahnverfahren durchgeführt“ auf der Verordnung dokumentieren.

Jetzt liegt das weitere Inkasso bei der Kasse. Die Apotheke sollte eine Rezeptkopie, ein Duplikat des Mahnschreibens und die Empfangsbestätigung zu Beweiszwecken dokumentieren. Außerdem sind Kopien der Mahnschreiben und Empfangsbestätigungen einmal im Monat an die betroffenen Kassen zu übermitteln.

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Stellwerk  14.04.2022, 07:44
@LuckandGl

Da fehlt doch wieder die Quelle und vor allem der Anfang des Textes.

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LuckandGl 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 08:27
@sassenach4u

Für den Einzug der Zuzahlung ist die Apotheke verantwortlich. Geregelt ist dies in § 43 Sozialgesetzbuch (SGB V): „Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen.“ Außerdem gibt es einen Passus, wenn der/die Versicherte die Zuzahlung verweigert. „Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“

https://www.pta-in-love.de/zuzahlung-kassen-duerfen-verzichten/

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Stellwerk  14.04.2022, 09:09
@LuckandGl

Unter diesem Link steht nur die Hälfte des Oben genannten Textes, er lässt das wesentliche aus, nämlich ob Apotheken zur Herausgabe verpflichtet sind und es geht lediglich um die Zuzahlung seitens der Krankenkasse.

"Möglich ist der Verzicht auf die Zuzahlung (halb oder ganz) nur bei Arzneimitteln, für die ein Rabattvertrag geschlossen wurde." 

Das hat null mit Deiner Frage zu tun.

Und wenn schon ein Mahnverfahren vorliegt, gibt es da sicher nichts.

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sassenach4u  14.04.2022, 15:19
@Stellwerk

Genauso ist es. Leider suchen manche sich nur das raus, was ihnen passt.

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sassenach4u  14.04.2022, 16:57
@Stellwerk

okay, danke für den Hinweis. Hat der ein neues Profil- seit 2 Tagen erst...

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Stellwerk  14.04.2022, 17:51
@sassenach4u

Das ist seit etwa 250. Account...man erkennt ihn nach ner Weile aber am Schreibstil und den ewig gleichen Themen 😜

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Da es sicher nicht nur eine Apotheke in deinem Ort gibt, kannst du es bei alles versuchen. Vlt. macht eine es. Solange es nicht lebensnotwendig ist, kann ein Apotheker die Abgabe ohne Zuzahlung und ohne Befreiungssausweis mit dem Hinweis auf andere Mitversorger verweigern.

Er KANN, aber muss nicht...

Nein

Zunächst wird die Apotheke dir eine Mahnung schicken. Wenn du den Betrag dann nicht bezahlst, wird die Krankenkasse die Zuzahlung bei dir einziehen/eintreiben.

Sobald die Zuzahlung bei der Kasse eingegangen ist, legst du den Nachweis darüber bei der Apotheke vor, und kannst dann das Medikament abholen.

Da die Apotheke das Geld in der Regel sofort einfordert und keine Rechnung ausstellt, wird es dir gar nicht erst ausgehändigt wenn du nicht bezahlst.


LuckandGl 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 05:51

Außerdem gibt es einen Passus, wenn der Versicherte die Zuzahlung verweigert. „Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.“

Das Rezept darf von der Apotheke vorerst noch nicht bedruckt werden. Schließlich ist es möglich, dass der Kunde im vorgegebenen Zeitraum die Zuzahlung noch leistet. „Erfolgt bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Zahlung, wird die Verordnung mit der nächsten Abrechnung abgerechnet“, schreibt der Apothekerverein Saar. Ist die Frist verstrichen, darf das Rezept auch bedruckt werden. In die Spalte „Zuzahlung“ ist manuell „0“ einzugeben. Außerdem soll die Apotheke den Vermerk „Mahnverfahren durchgeführt“ auf der Verordnung dokumentieren.

Jetzt liegt das weitere Inkasso bei der Kasse. Die Apotheke sollte eine Rezeptkopie, ein Duplikat des Mahnschreibens und die Empfangsbestätigung zu Beweiszwecken dokumentieren. Außerdem sind Kopien der Mahnschreiben und Empfangsbestätigungen einmal im Monat an die betroffenen Kassen zu übermitteln.

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Romy0  14.04.2022, 05:58
@LuckandGl

Die Realität sieht aber anders aus. In der Regel verlangen sie sofort vor Ort und ea kommt gar nicht erst soweit.

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