Kann ich Ausgaben für mein Unternehmen VOR der Gewerbeanmeldung auch steuerlich absetzen?

2 Antworten

Kann ich nur diese steuerlich absetzen, die ich nach Gewerbeanmeldung gekauft habe?

Nein, du kannst auch die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, die davor angefallen sind (als vorweggenommene Betriebsausgaben).

Sie müssen halt nur durch den Betrieb veranlasst sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

LE7ELS 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:40

Ganz lieben Dank!

Ja, das ist alles Büroeinrichtung + Laptop.

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Antwort von ChatGPT:

Ja, Sie können auch Ausgaben, die Sie vor der Gewerbeanmeldung getätigt haben, steuerlich absetzen. Diese Ausgaben müssen jedoch in einem zeitlich und sachlich engen Zusammenhang mit der späteren Gewerbetätigkeit stehen und nachweisbar sein. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und klar zu dokumentieren, dass die Ausgaben der Vorbereitung der Geschäftstätigkeit dienten.

Bei den nach der Gewerbeanmeldung getätigten Käufen ist die Absetzbarkeit in der Regel einfacher, da diese direkt als betriebliche Ausgaben erfasst werden können.

Woher ich das weiß:Recherche

LE7ELS 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 10:05

Perfekt, danke!

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