Kann ein Richter einfach sagen du bist schuld ohne den Beweis geliefert zu haben?

11 Antworten

Es gilt die Unschuldsvermutung. Im Zweifelsfall wird der Angeklagte immer freigesprochen wenn man keine Beweise liefern kann die seine Schuld bestätigen. Der Richter hat natürlich einen gewissen Interpretationsspielraum. Während ein Richter den Angeklagten verurteilt, kann ein anderer Richter einer höheren Instanz ihn freisprechen, weil er die Beweise bzw. Indizien für nicht aussagekräftig genug hält um ihn zu verurteilen.

Beweise können erfunden werden. In diesem Fall spricht man von einem Anscheinsbeweis, bei dem die Sache so klar ist, dass vom Gericht keine Gegenbeweise mehr zugelassen werden.
Wer diese Rechtsbeugung noch während der Gerichtsverhandlung kritisiert, muss mit Gefängnisstrafen wegen Richterbeleidigung rechnen.
So verbrachte z.B. der Rechtsanwalt Claus Platinko, Bonn, 3 1/2 Jahre hinter Gittern und bekam zudem noch Berufsverbot auferlegt. Schließlich kramte die Justiz noch den von den Nazis installierten § ZPO 56 heraus und ließ diesen wieder aufleben.
Gemäß diesen § ZPO 56 war und ist es der Justiz erlaubt war, Juden und Staatsfeinden mit der ihnen zugewiesenen „Prozessunfähigkeit“ einen kurzen Prozess bzw. mundtot zu machen.

Heutzutagewird dieser § dazu verwendet unliebsame Kläger von der Klage abzuhalten. Diejenigen, die dennoch weiterhin auf eine Klagebearbeitung bestehen sollten, werden als Querulanten eingestuft..

Der nächste Schritt des Gerichtes wird dann sein, dass ein „Beweisbeschluss“ verabschiedet wird, gemäß dem ein handverlesener Psychiater oder Arzt für Gehirnchirurgie den "Querulanten" auf dessen Geisteszustand untersuchen soll.
Und dieser Psychiater wird sich hüten von der Wunschvorstellung des Gerichtes abzuweichen; er wird ein Gefälligkeitsgutachten erstellen und dafür mit weiteren Aufträgen belohnt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Richter musst keinerlei Beweise für Schuld und Unschuld liefern. Dafür sind Anwälte und Staatsanwälte (anhand polizeiliche Ermittlungen) zuständig.

Es gibt aber auch Indizien Prozesse.

Prinzipiell gilt der Unschuld bis das Gegenteil bewiesen wird.


berndnue 
Beitragsersteller
 28.03.2017, 03:27

Also muss bewiesen werden (vom Gericht)?

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bergquelle72  28.03.2017, 03:33
@berndnue

Kapier es doch!!! Nicht vom Gericht !!

Warum stellst Du Fragen, wenn Du Dich weigerst, die Antworten anzunehmen ?

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fernandoHuart  28.03.2017, 03:34
@berndnue

Nicht vom Gericht, sondern vom Person die der Anklage erhoben hat. In diesem Fall der Staatsanwalt. Der holt sich selten die Beweise selbst, sonder erhebt Anklage aufgrund von Ergebnisse der polizeiliche Ermittlungen.

Vorweg: Wenn Klage erhoben wird, rechnet man sich Erfolg. Für kleinere Delikte wird ein Geldstrafe angeboten und vom Prozess abgesehen.

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Der Richter liefert keine Beweise, er würdigt sie und fällt dann ein Urteil welches er entsprechend begründen muß.

Sollte er nun, ohne irgendwas zu berücksichtigen, einen Schuldspuch loslassen, so gibt es dafür das Rechtsmittel der Berufung.

Richter sind in Deutschland wie alle anderen auch an die Rechtsordnung gebunden.

In einem Strafprozess sind in erster Linie das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO) von Bedeutung.