Kann ein Knasti Freimaurer werden?

2 Antworten

Hallo, Samedini.

Sagen wir mal so:
Es dürfte schwer werden...

Die "Alten Pflichten von 1723" fordern, dass ein möglicher Aufnahmekandidat "ein freier, unbescholtener Mann von gutem Ruf" sein muss. Andererseits legt man in der Freimaurerei viel Wert darauf, mögliche Vorurteile zu überwinden.

Es wird also auf eine Einzelfallentscheidung herauslaufen, die die Aufnahmekommission oder der Logenvorstand mit einem möglichen Kandidaten bespricht.

Auch dürfte es darauf ankommen, um welche Art Delikt es sich handelt. Ein reines Kapitaldelikt, das im Rahmen einer "Jugendsünde" begangen wurde, dürfte weniger schwer gewichtet werden, als ein Delikt gegen den Menschen (z. B. Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung...). Bei Letzteren sehe ich kaum einen Spielraum.

Letztlich ist es jedoch eine Entscheidung jeder einzelnen Loge, die sicherlich gut abgewägt wird.

In der Regel hat man sich bis zu diesem Punkt mehrere Monate bis zu ein/zwei Jahre kennengelernt und einen gegenseitigen Eindruck gewonnen, ob "es passt".

Um das Ganze nicht zu sehr in Hinblick auf Deine Frage zu münzen:
Auch ein Kandidat, der es in zwei Jahren Anwesenheit auf Gästeabenden nicht geschafft hat, sinnvolle Beiträge in den inhaltlichen Diskurs beizutragen, dürfte es schwer haben, aufgenommen zu werden.

Auch dieser Umstand wird mit dem Einzelnen jedoch bereits frühzeitig besprochen werden, um abzuklären, woran es liegt bzw. worin seine Intention für die Anwesenheit bei den Logenabenden liegt.

Herzliche Grüße

krato333

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine berechtigte Frage. Wahrscheinlich nicht.

Weil ein Freimaurer sollte Mann/Frau guten Rufs sein.

Es wäre allerdings doch denkbar, dass man auch Logen findet, welche sagen:

Der Mann/die Frau hat ihre Strafe bereits abgebüsst.

Daher: Ja.

Sicher ist: Du brauchst um in eine Loge aufgenommen zu werden immer 2 Empfehlungen.

Wenn die da sind?