Kann das Jugendamt unsere Beziehung verbieten?
Hallo zusammen. Und zwar habe ich ein kleines Problem. Und zwar hat sich vor kurzem das Jugendamt bei der Mutter meiner Freundin gemeldet, dass sie sich bei denen melden soll. Begründung stand allerdings keine drin! Ich gehe mal davon aus das ihr Ex Freund bei denen irgendwie Mist erzählt hat. Wir machen uns jetzt allerdings sorgen das dass Jugendamt unsere Beziehung verbieten könnte. Sie ist 17 und ich bin gestern 23 geworden. Klingt zwar komisch, aber wir beide sind sehr glücklich miteinander. Meine Frage ist jetzt ob die diese Beziehung verbieten können bzw. dürfen. Danke schonmal in voraus für eure Hilfe.
8 Antworten
Also du bist erwachsen und bei deiner Freundin haben die Eltern größtenteils das Sagen und nicht das Jugendamt. Also musst du dir da schonmal keine großen Sorgen machen... Würde Sicherheitshalber mit der Freundin deiner Mutter vorher einmal sprechen. Rechtlich ist es so, dass du wegen Verführung Minderjähriger drankommen kannst (auch wenn ich das wenn sie 17 und du 23 bist ziemlich bescheuert fände), na ja also auch wenn es jetzt blöd klingt, aber wenn sie älter als 16 und jünger als 18 ist dann dürft ihr soweit ich weiß Sex haben, vorausgesetzt und das ist jetzt das bescheuerte, die Eltern sind einverstanden (man fragt ja auch vorher bestimmt groß nach Erlaubnis). Aber wenn du einen guten Draht zu deiner Freundin und der Mutter hast, dann sollte alles ok sein. So riesengroß finde ich den Altersunterschied auch gar nicht....
also mit der mutter hab ich keinerlei probleme... ganz im gegenteil. wir verstehen uns ganz gut
ich denke nicht das sie es dürfen. die haben besseres zutun und außerdem wie will das jugentamt es überprüfen ob ihr euch nicht mehr trefft.
das jugendamt kann eure beziehung nicht verbieten. das kann nur die mutter deiner freundin bzw. das familiengericht auf antrag des jugendamtes. anders herum könnt ihr euch aber acuh vor dem familiengericht wehren, sollte die mutter deiner freundin (was ja nicht wahrscheinlich ist) eure beziehung verbieten.
Also verbieten kann man das nicht man wird wahrscheinlich darauf achten wie das mit dem Verkehr ist oder so aber man kann auch als 14-jährige mit einem 40-jährigen zusammen sein.
wenn der vormund nichts dagegen hat, kann das jugendamt nichts machen...