Kann das Guthaben vom Hausverkauf gepfändet werden?

2 Antworten

Di hast das mit der Zugewinngemeinschaft nicht so ganz verstanden:

Solange die Ehe besteht gibt es keine gegenseitigen Forderungen der Eheleute auf die wegen der Insolvenz eines Ehegatten zugegriffen werden kann.

Ein Anspruch entsteht erst mit Auflösung der Zugewinngemeinschaft bei der Ehescheidung.

Nein, das kann nicht gepfändet werden, da er es schon vor der Ehe hatte, ist wie bei einer Million auf seinem Konto bevor ihr geheiratet habt. Lediglich eine eventuelle Wertsteigerung könnte gepfändet werden, was aber schwer zu bestimmen sein dürfte.