Jugendamt trifft falsche Entscheidungen was tun?

2 Antworten

Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen die Eltern die Rückführung des Kindes, muss der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug milderes Mittel erwogen werden. Ergibt sich die Gefährdung des Kindeswohls allein daraus, dass das Kind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen und zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden soll, liegt in der Regel noch kein hinreichender Grund vor, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ellia295 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:39

Danke das ist aber schlimm da sie mit 3 und 5 Jahren die Mutter verloren haben und jetzt nach 4 Jahren die Pflegeeltern

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Venus345  27.01.2021, 15:45
@Ellia295

Hallo Das Jugendamt hat auch eine chef Etage solltest mal mit denen Kontakt aufnehmen und fragen warum das die verhältnise nicht genügend überprüft werden

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Ellia295 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:40

Das ist mutwillige Zerstörung des Kindes

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Zum Glück können Pflegeeltern nicht viel tun.


Ellia295 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 15:32

????

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